Urteil gegen "FlexGas": Castrop-Rauxeler bekommt Recht in Berlin
„Ist Rechtsprechung jetzt Glückssache?“, fragt Udo Elias empört. Aufgrund vertraglich zugesicherter und später verweigerter Bonuszahlungen hatte er vor dem Amtsgericht Castrop-Rauxel gegen den Billigstrom-Anbieter „FlexStrom“ geklagt und verloren (der Stadtanzeiger berichtete). Nun zog Elias mit einer weiteren Klage gegen „FlexGas“ vor das Amtsgericht Berlin Mitte – und er bekam Recht.
Ein günstiger Strom- und Gastarif sowie attraktive Bonuszahlungen hatten Udo Elias von dem Angebot überzeugt. Der Bonus sollte jeweils nach Ablauf des ersten Vertragsjahres ausgezahlt werden – und dies auch (so stand es im Vertrag), sofern der Kunde innerhalb des ersten Belieferungsjahres kündige, die Kündigung aber erst nach Ablauf des Jahres wirksam werde. Genau daran hielt sich Elias – das Geld wurde ihm dennoch verweigert.
Während das Amtsgericht Castrop-Rauxel dem Stromanbieter Recht gegeben hatte, heißt es nun in der Urteilsbegründung aus Berlin, die umstrittene Vertragsklausel sei „von einem juristisch nicht vorgebildeten Kunden ohne Weiteres dahin zu verstehen, dass ein Anspruch auf den Bonus bereits dann besteht, wenn der Vertrag mindestens ein Jahr bestanden hat.“ Deshalb habe er ein Anrecht auf den Bonus.
„Nur schade, dass dieses Urteil zu spät kommt“, ärgert sich Elias. Im Frühjahr hatte das Unternehmen Insolvenz angemeldet. Sein Geld wird er wohl auch jetzt nicht zu Gesicht bekommen.
Autor:Verena Wengorz aus Castrop-Rauxel |
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