Totes Insekt im Brot – Was tun?
Eine unliebsame Entdeckung machte ein Stadtanzeiger-Leser in seinem Brot, das er bei einem Bäcker gekauft hatte. Darin fand er ein kleines Insekt. Er reklamierte das Brot, aber auch in den nächsten beiden Laibern war nach seiner Aussage ein "Krabbeltierchen". Daraufhin wandte sich der Leser ans Amt für Veterinärmedizin und Lebensmittelüberwachung des Kreises Recklinghausen.
"Damit hat der Kunde genau richtig gehandelt", erklärt Kreissprecher Jochem Manz auf Nachfrage des Stadtanzeigers. "Bei Verbraucherbeschwerden sollte man sich ans Amt für Veterinärmedizin und Lebensmittelüberwachung wenden."
Das Produkt mit der Verunreinigung oder dem Mangel sollte man aufbewahren und mit dem Amt telefonisch absprechen, ob das Produkt vorbeigebracht werden müsse, abgeholt werden könne oder ob die Beschwerde ohne das Produkt bearbeitet werden könne.
Danach werde das Amt vor Ort die Verhältnisse im Geschäft oder bei der Produktionsstätte kontrollieren. Es werde geprüft, ob die Verunreinigung im Geschäft, zum Beispiel durch Nachlässigkeit oder aufgrund der Witterung, erfolgt sein könnte oder ob es grundsätzliche Probleme im Produktionsablauf gebe.
Wiederholung soll verhindert werden
"Es geht darum, zu verhindern, dass es zu einer Wiederholung kommt", erläutert Manz. Dies soll zunächst im Gespräch mit dem Geschäftsinhaber beziehungsweise Produzenten geschehen. Er werde von den Mitarbeitern des Amts ermahnt, sauberer und sorgfältiger zu arbeiten.
Wenn dies nicht klappen und der Mangel nicht beseitigt werden sollte, "kommt auf den Inhaber ein Bußgeldverfahren zu", so Jochem Manz.
Autor:Vera Demuth aus Bochum |
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