Wenn der Gehweg zur Stolperfalle wird
So wird die Haftung nach einem Sturz geklärt

Gehwegschaden an der Münsterstraße, Höhe Hausnummer 14. | Foto: Demuth
  • Gehwegschaden an der Münsterstraße, Höhe Hausnummer 14.
  • Foto: Demuth
  • hochgeladen von Vera Demuth

Nicht immer sind Gehwege und Straße so eben, wie man es sich als Fußgänger wünschen würde. Manche Kante kann da zur Stolperfalle werden. Spätestens wenn sich jemand verletzt, kann die Frage nach der Haftung im Raum stehen. Der Stadtanzeiger hat beim EUV Stadtbetrieb nachgefragt, wie dann die Vorgehensweise ist.

"Als erstes geht derjenige zum Arzt", sagt Michael Werner, Vorstandsvorsitzender des EUV, der stellvertretend für die Stadtverwaltung für die Verkehrssicherungspflicht zuständig ist und dafür sorgen muss, dass Gehwege, Straßen, Plätze und Brücken sicher begehbar sind. Außerdem solle man nach dem Sturz den Ort und die Zeit dokumentieren, ein Foto vom Ort machen und möglichst Zeugen des Vorfalls benennen. "Die Angabe Bladenhoster Straße reicht nicht. Die Straße ist lang", ergänzt Markus Genster, Abteilungsleiter Straßenunterhaltung, dass etwa die Hausnummer zu den Angaben gehört.

EUV prüft Zuständigkeit

Dann meldet man den Schaden selbst, per Anwalt oder Rechtsschutzversicherung beim EUV. 15 bis 20 Mal pro Jahr komme das in Castrop-Rauxel vor, so Genster. "Wir prüfen dann, ob Stadt, Kreis, Land, ein Privatbesitzer oder die Bahn zuständig ist", erklärt Werner.
Ist der Sturz auf einer kommunalen Fläche geschehen, wird dies dem Gemeindeversicherungsverband gemeldet, in dem Castrop-Rauxel genau wie alle anderen Kommunen versichert ist. "Die Versicherung guckt dann, ob wir bei der Straßenbegehung der Verkehrssicherungspflicht nachgekommen sind", erläutert Genster. "Darüber gibt es Protokolle, wann wir da waren."
Rund 300 Kilometer Straßen und begleitende Gehwege gibt es in Castrop-Rauxel. Zwei Mitarbeiter des EUV sind täglich unterwegs, begehen die Straßen und dokumentieren Schäden. Je nach Priorität werden Sofortmaßnahmen ergriffen oder es wird die Unterhaltungsabteilung des Straßenbetriebs informiert. Die Begehung sei aber eine Momentaufnahme, sagt Genster. Denn sei bei der Begutachtung alles in Ordnung, könnte schon Minuten später ein schwerer Lieferwagen die Gehwegplatten lockern.
Im Einzelnen fordert die Versicherung zum Beispiel Informationen an, ob ein Gehwegschaden vorliegt, er dem EUV schon bekannt war und ob er behoben wurde. Stellt die Versicherung fest, dass der EUV seine Pflichten erfüllt hat, teilt sie dies dem Bürger mit. In den überwiegenden Fällen sei es so, "dass alles im Sinne der Versicherung ausreichend war", berichtet Werner. Dem Bürger stehe es dann frei, den Gerichtsweg zu beschreiten. "Dies geschieht etwa einmal im Jahr", so Markus Genster.

Versicherung reguliert Schaden

Sollte die Versicherung zu dem Schluss kommen, dass der EUV der Verkehrssicherungspflicht in diesem Fall nicht nachgekommen und der Bürger deswegen gestürzt ist, reguliert die Versicherung den Schaden des Bürgers.
Dass die Versicherung mögliche Schäden übernimmt, ist aber kein Freibrief für den EUV, sich nicht mehr um Straßen und Gehwege zu kümmern. "Die Amtshaftung haben wir, und wir wollen, dass die Versicherungspflicht erhalten bleibt", betont Michael Werner.
Eindeutige Kriterien, wie kaputt ein Gehweg sein darf, um noch der Verkehrssicherungspflicht zu genügen, gibt es übrigens nicht. "Das ist sehr individuell", so Genster. Unter anderem spielten bei der Beurteilung Fragen, wie "Ist der Schaden von Weitem erkennbar? Ist es zumutbar?", eine Rolle.

Autor:

Vera Demuth aus Bochum

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

18 folgen diesem Profil

2 Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.