"Radkappen nicht generell Pflicht"
Da staunte der Leser aus Schwerin nicht schlecht: Beim Reifenhändler ließ er an seinem Auto die Räder tauschen: Sommer runter, Winter drauf. "Und jetzt noch Radkappen! Für die Winterräder", teilte ihm die Werkstatt mit.
Das sei laut Straßenverkehrszulassungsordnung jetzt vorgeschrieben, damit sich an hervor-stehenden Radmuttern niemand verletze. In der Werkstatt gab es einen entsprechenden Aushang sowie den Hinweis, die Polizei würde Verstöße ahnden. Um möglichen Problemen aus dem Weg zu gehen, fuhr der Leser mit neu gekauften Radkappen auf den Winterrädern nach Hause.
Der Stadtanzeiger fragte bei der Polizei nach. "Eine generelle Radkappenpflicht gibt es nicht", lautete die Auskunft von Polizeisprecherin Ramona Hörst. Es sei auch nicht bekannt, dass Kunden im größeren Stil damit "abkassiert" würden. Wer Zweifel habe, ob sein Wagen Radkappen benötige, sollte beim TÜV nachfragen.
Diese Empfehlung gibt auch Frank Grzelka von MAS-Fahrzeugtechnik in Habinghorst. Da habe der Reifendienst "verkaufsoptimiert" gehandelt. Vor Jahren habe es eine ähnliche "Aktion" mit Stickstofffüllungen für Autoreifen gegeben. "Da wurde aus Luft Geld gemacht."
Wenn Radkappen auf Winterrädern neuerdings Pflicht wären, hätten entweder die Kfz-Innung oder aber der Verband der Kraftfahrzeugindustrie darüber informiert, so Grzelka.
Autor:Lokalkompass Castrop-Rauxel aus Castrop-Rauxel |
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