Nach Hause telefonieren: Nach dem Aus der Roaming-Gebühren rät Verbraucherzentrale zur Vorsicht

Seit Donnerstag (15. Juni) gibt es für die Handynutzung im EU-Ausland keine Roaming-Gebühren mehr. Wer jetzt in den Urlaub fährt, kann dort zum selben Preis telefonieren, simsen und surfen wie zu Hause. Ein paar Kostenfallen lauern jedoch trotzdem.

„Am wichtigsten ist es, nicht davon auszugehen, dass alles günstiger wird“, rät Rose Sommer von der Verbraucherzentrale. „Von Deutschland ins Ausland ist telefonieren immer noch teurer. Nur wenn ich mich im EU-Ausland befinde, gibt es keine Aufpreise mehr.“
Wer sich im Ausland aufhält, sollte aber darauf achten, wie lange er dort ist. Da in vielen EU-Ländern die Tarife billiger als in Deutschland sind, wurden Fair-Use-Regeln eingeführt. Sie ermöglichen es einem Mobilfunkanbieter, vier Monate lang abzugleichen, ob man mit seiner SIM-Karte länger im Aus- als im Inland war. „Man sollte in seinem Vertrag nachgucken, wie der Anbieter die Fair-Use-Regeln auslegt“, empfiehlt Sommer, um teure Überraschungen zu vermeiden.
Die Regeln bieten dem Anbieter auch die Möglichkeit, Daten-Flatrates während des Auslandaufenthalts mit einer Obergrenze zu versehen. „Bei Neuverträgen steht das im Kleingedruckten“, so Rose Sommer. Bei Altverträgen sollte sich der Urlauber vorab informieren, damit er im Ausland nicht von einer Drosselung der Leistung oder Extragebühren überrascht wird. Die Gebühren für diejenigen, die die Obergrenze überschreiten, regeln nicht die Anbieter, sondern die EU. Zum Beispiel werden beim Surfen im Internet 7,70 Euro pro Gigabyte fällig.

Internationales Roaming

Die Verbraucherschützerin macht zudem darauf aufmerksam, dass „Türkei, Schweiz und vielleicht bald auch Großbritannien“ nicht zum EU-Ausland zählen. Hier gilt deswegen internationales Roaming. Dasselbe kann auch bei Kreuzfahrten im Mittelmeer passieren, wenn sich das Handy über einen Satelliten ins Mobilfunknetz einwählt. „Eigentlich gibt es bei internationalem Roaming eine Kostenbremse bei 60 Euro, und der Anbieter muss den Nutzer informieren, wenn diese erreicht sind, aber das klappt bei Kreuzfahrten nicht immer in Echtzeit“, warnt Sommer. „Daher sollte man vorsichtig sein, und am besten Datenroaming und automatische Updates abschalten.“
Daneben sollte der Verbraucher vor der Reise in den Vertragsbedingungen prüfen, ob sein gebuchter Tarif überhaupt Roaming im EU-Ausland einschließt. „Einige Anbieter – vor allem im günstigen Bereich – bieten auch nur nationale Tarife an“, erläutert Rose Sommer.
Zum Thema Roaming-Gebühren veranstaltet die Verbraucherzentrale am Montag (19. Juni) von 14 bis 17 Uhr eine Telefonaktion unter 02305/6987903 sowie am Donnerstag (22. Juni) von 9 bis 12 Uhr eine persönliche Beratung im Bürgerbüro im Rathaus am Europaplatz.

Autor:

Vera Demuth aus Bochum

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