Neue Regeln für Häuslebauer
Landesbauordnung sorgt nicht nur für Vereinfachungen
Mehr Wohnungsbau und weniger Bürokratie lauten zwei der Ziele der neuen Landesbauordnung, die zum 1. Januar in Kraft trat. Zwangsläufig einfacher wird es aber nicht, ein Haus zu bauen, zeigt das Stadtanzeiger-Gespräch mit Philipp Röhnert, Leiter des Bereichs Stadtplanung und Bauordnung.
„Die Liste der genehmigungsfreien Vorhaben hat sich erweitert“, so Röhnert. Darunter fallen etwa Garagen mit einer Wandhöhe bis zu drei Metern und einer Fläche von höchstens 30 Quadratmetern. Doch hier lauern Fallstricke für den Bauherrn. „Er macht jetzt vieles in eigener Verantwortung und muss selbst darauf achten, die Regelungen einzuhalten“, erläutert Röhnert. Daher bietet der Bereich Bauherrn nun eine schriftliche Einschätzung an, ob das, was sie planen, den Vorschriften entspricht.
Sowohl für die Bauherrn als auch die Verwaltung ergebe sich mehr Arbeit durch die Zunahme der genehmigungsfreien Vorhaben, so Röhnert. „Wenn die Garage umgebaut werden muss, bedeutet das einen Zusatzaufwand für den Bauherrn, auch an Kosten.“
Prüfung innerhalb von zwei Wochen
Wird für ein Bauvorhaben ein Antrag eingereicht, muss die Verwaltung ihn nun in zwei Wochen auf Vollständigkeit prüfen. „Vorher gab es nach einer Woche eine Eingangsbestätigung“, sagt Röhnert. „Jetzt haben wir uns organisatorisch umgestellt und eine Vorprüfstelle eingerichtet.“ Eine wesentliche Veränderung zur alten Bauordnung sei, dass ein Antrag als zurückgezogen gelte, wenn innerhalb einer gesetzten Frist nicht alle Unterlagen vorlägen, macht Röhnert aufmerksam.
Die neue Landesbauordnung sieht auch die Möglichkeit des digitalen Bauantrags vor. „Wir sind dabei, das abzuklären“, so Röhnert. Denn eine digitale Übermittlung wäre sehr kompliziert. „Es ist eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich. Bauherr, Architekt und Sachverständiger müssen alle Vorlagen elektronisch unterschreiben.“
Neu ist zudem, dass Kommunen eine eigene Stellplatz-Satzung, in der geregelt wird, wie viele Parkplätze bei Neubauten angelegt werden müssen, erarbeiten können. „Es gibt aber noch keine Verordnung vom Land, die eine Mindestanzahl vorgibt“, sagt Röhnert. So lange werde die Verwaltung auch keine Satzung schaffen.
Und forciert die neue Landesbauordnung tatsächlich den Wohnungsbau? „Ob es in Jahrzehnten mehr Neubauten geben wird, kann ich nicht einschätzen. Ich befürchte, das wird man gar nicht messen können“, sagt Philipp Röhnert. Eine Änderung der Bauordnung sei für Bauherrn aber auch nicht der ausschlaggebende Punkt. „Das sind erstens Bauland, zweitens Geld und drittens Baufirmen.“
Autor:Vera Demuth aus Bochum |
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