Schülerin (15) leidet unter ihren großen Brüsten
Knappschaft lehnt Kostenübernahme ab

Die Schülerin (15) hat von der Knappschaft Bahn See eine Ablehnung der Kostenübernahme bekommen. | Foto: Demuth
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Mit Rückenschmerzen und Schlafproblemen kämpft eine 15-jährige Castrop-Rauxelerin. Die Schülerin hat übergroße Brüste, die ihr ein normales Leben erschweren. Abhilfe würde ein besonderer Kompressions-BH schaffen, doch die Knappschaft Bahn See hat den Antrag auf Kostenübernahme abgelehnt.

„Wofür zahlen wir denn jeden Monat Krankenkassenbeiträge?“, versteht Stefanie R., die Mutter der 15-Jährigen, die Ablehnung nicht. „Es geht doch um Sachen, die wichtig für die Gesundheit meiner Tochter sind.“
90 E/F beträgt die Körbchengröße des Mädchens. „Meine Tochter hat Rückenprobleme. Sie geht gebeugt. Außerdem kann sie nicht schlafen, weil sie nicht weiß, wie sie liegen soll“, schildert Stefanie R. die gesundheitlichen Auswirkungen. Darüber hinaus gehe ihre Tochter nicht mehr raus. „Sie schämt sich, weil sie keine normale Kleidung anziehen kann.“ Diese psychische Belastung könnte zudem zu weiteren gesundheitlichen Problemen führen: Die 15-Jährige hat Epilepsie, und Stress kann Anfälle auslösen.

Halswirbel und Rücken stützen

Hilfe erhoffen sich Mutter und Tochter von einem Kompressions-BH, der Halswirbel und Rücken des Mädchens stützen würde. Ein Orthopäde hat ein Rezept für zwei BH pro Jahr ausgestellt, doch die Knappschaft Bahn See lehnt die Übernahme der Kosten ab. „Das beantragte Hilfsmittel ist nur bei Schädigung der weiblichen Brust, zur Stützung der Brust und Entlastung des Operationsgebietes angezeigt“, heißt es in dem Schreiben, das der Redaktion vorliegt. Ein Anruf von Stefanie R. bei der Krankenkasse änderte an dem negativen Bescheid nichts.
Gegenüber dem Stadtanzeiger bestätigt die Knappschaft Bahn See die Absage der Kostenübernahme. Die Jugendliche habe „von ihrem Orthopäden einen Post OP Compressions BH verordnet bekommen, der nach Schädigung der Brust (z.B. nach einer Tumor-OP) verordnet wird“, erklärt Sandra Piehl vom Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. „Zu unserem Bedauern können wir einen solchen BH nicht bei Schmerzen in der Brustwirbelsäule übernehmen. Es ist gesetzlich geregelt, wann welches Hilfsmittel von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird.“
Kraft Gesetz handele es sich bei einem BH, der nicht postoperativ eingesetzt wird, um ein Produkt des täglichen Lebens, das von einer Kostenübernahme ausgeschlossen sei, so Piehl.

Autor:

Vera Demuth aus Bochum

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