Keine Postzustellung bei Bedrohung

Wird ein Postbote bei der Zustellung von Briefsendungen "an Leib und Leben" bedroht, kann der Empfänger vorübergehend von der Zustellung ausgeschlossen werden. Und zwar so lange, bis der Missstand, der zum Ausschluss führte, behoben ist.

Das bestätigte Rainer Ernzer, Sprecher der Deutschen Post-Pressestelle in Düsseldorf, auf Nachfrage des Stadtanzeigers. "In aller Regel geht es um Hunde, die entweder frei auf einem Grundstück herumlaufen, das der Zusteller betreten muss, um den Briefkasten zu erreichen. Oder wenn ein Postbote in einer solchen Situation schon einmal von einem Hund gebissen wurde", erläuterte Ernzer.

"Es kommt aber auch vor, dass ein Zusteller von Personen bedroht wird. Vom Grundsatz her gibt es solche Fälle, die wir allerdings nicht öffentlich machen." Der Postsprecher bestätigte damit indirekt die dem Stadtanzeiger vorliegende Information, dass ein solcher Fall im Habinghorster "Problemhaus" auf der Lange Straße vorliegt.

In allen Fällen nehme die Post Kontakt mit dem Empfänger beziehungsweise den Bewohnern auf, um das vorliegende Problem zu lösen. Solange bleibe der "Ausschluss der Postbeförderung" bestehen.

Die Briefe, die in dieser Zeit nicht zugestellt werden, müssen von den Empfängern vorübergehend bei einer Postfiliale abgeholt werden. Darüber informiere die Post den Eigentümer oder die Bewohner eines Hauses. "Wie das konkret geschieht, entscheidet jede Post-Niederlassung selbstständig", so Ernzer.

Autor:

Lokalkompass Castrop-Rauxel aus Castrop-Rauxel

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