Wohnungsvermieter blieb auf Kosten sitzen
Jobcenter zahlt nach Tod nicht rückwirkend

Viele Jahre hat Konstantinos Kazinakis eine Wohnung an einen Mann vermietet, der Arbeitslosengeld II bekam. Nie gab es Probleme. Doch nachdem der Mieter verstorben war, blieb Kazinakis auf Energie- und Betriebskosten von gut 160 Euro sitzen, weil das Jobcenter die Erstattung ablehnte.

„Es geht mir ums Prinzip, nicht um die Summe“, erklärt der Hausbesitzer und fragt: „Warum trägt der Vermieter die Kosten?“ In den Jahren zuvor hatte sein Mieter jeweils die Energie- und Betriebskostenabrechnung beim Jobcenter eingereicht. Nach dessen Tod übernahm dies Kazinakis selbst – für einen Zeitraum, in dem sein Mieter noch gelebt hatte. Doch das Jobcenter lehnte ab mit der Begründung, dass es nun nicht mehr zuständig sei.
„Das ist so richtig“, bestätigt Thomas König, Pressesprecher des Jobcenters Kreis Recklinghausen, auf Stadtanzeiger-Anfrage. „Die Grundsicherung ist höchstpersönlich, und der Anspruch besteht nur bis zum Todestag.“
Zudem habe das Jobcenter nur eine Leistungsbeziehung zu dem Leistungsberechtigten. „Wir setzen jemanden in die Lage, dass er die Kosten für Miete und Unterkunft decken kann“, so König. Mit dem privatrechtlichen Vertrag zwischen Mieter und Vermieter dagegen habe das Jobcenter nichts zu tun. Der Vermieter habe Anspruch auf Erfüllung gegenüber dem Mieter, aber nicht gegenüber dem Jobcenter. „Wir sind nicht Partner des Mietvertrags.“

Räumung und Reinigung

Nicht nur Energie- und Betriebskosten bekam Konstantinos Kazinakis nicht erstattet, auch für Räumung und Reinigung der Wohnung sowie den Sperrmüll musste er aufkommen, weil der verstorbene Mieter keine Angehörigen hatte, die sich darum kümmerten. Hier hatte der Vermieter vergeblich auf Unterstützung durch die Stadtverwaltung gehofft. „Das ist eine zivilrechtliche Angelegenheit“, erklärt Uta Stevens vom städtischen Presseamt. Es sei von Fall zu Fall unterschiedlich, aber wenn die Stadt in der Vergangenheit nicht involviert gewesen sei, dann sei sie es jetzt auch nicht.
Kazinakis ärgert sich, dass ihn Stadt und Jobcenter allein lassen. „Vermieter werden oft in schlechtem Licht dargestellt, weil sie keine ALG II-Empfänger bei sich wohnen lassen wollen.“ Nach seinem Erlebnis überlegt er, künftig ebenfalls keine Mieter mehr zu akzeptieren, die Leistungen vom Amt beziehen.

Autor:

Vera Demuth aus Bochum

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