Handy-Ortung im Notfall: Welche Möglichkeiten gibt es?
„In der näheren Umgebung kennt man sich aus, aber was ist, wenn man mal im Urlaub oder bei einer Wanderung einen Notfall hat?“ Früher hat sich Stadtanzeiger-Leser Werner Stolz auf die Ortungsplattform der Björn-Steiger-Stiftung verlassen. Aber die wurde eingestellt. Nun fragt der 73-Jährige sich, welche anderen Möglichkeiten es gibt, dafür zu sorgen, dass man im Notfall per Handy geortet werden und Hilfe erhalten kann.
„Man hat sich mit Handynummer und persönlichen Daten dort registrieren lassen“, erläutert Stolz das mittlerweile eingestellte Prinzip der Plattform der Björn-Steiger-Stiftung. Im Notfall konnte man der Polizei sagen, dass man bei der Stiftung registriert ist. Diese habe einen dann geortet und den Standort an die Polizei weitergeleitet, so Stolz.
Auch Informationen über Vorerkrankungen und wichtige Medikamente, die jemand nehmen müsse, seien in der Ortungsplattform vermerkt gewesen, damit die Leitstellen darauf zugreifen konnten, bestätigt Anna Eberchart, Pressesprecherin der Björn-Steiger-Stiftung. „Mit der Einführung der Notrufverordnung durch die Bundesregierung 2009 ist die Plattform der Stiftung jedoch obsolet geworden.“
Die Verordnung besage, dass die Mobilfunkbetreiber die Daten den Leitstellen zur Verfügung stellen müssten, so Eberchart. Dies funktioniere aber nur bedingt, weil die Polizei die Daten zum Teil technisch nicht bearbeiten könne.
Zudem würde die Ortung per Mobilfunkzelle erfolgen, was bedeute, dass Personenstandorte nur auf ein paar Quadratkilometer genau angegeben werden könnten. „Eine Ortung per GPS ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen“, erklärt Eberchart.
Neue Lösung wird erarbeitet
Zurzeit arbeite man bei der Björn-Steiger-Stiftung an einer neuen Lösung, damit Leitstellen die Ortungsdaten der Mobilfunkbetreiber besser verarbeiten können. „Da sind wir aber noch in der Entwicklungsphase“, sagt Eberchart.
Stattdessen verweist sie auf die Möglichkeit, sich selbst per Handy zu orten. Auch Polizeisprecherin Ramona Hörst erläutert, dass in fast allen Smartphones eine Funktion sei, mit der man sich selbst orten könne. „Außerdem gibt es Anwendungen und Apps, mit denen man anderen erlauben kann, festzustellen, wo das eigene Handy ist“, erklärt Hörst. Diese Möglichkeit werde jedoch privat genutzt und käme nicht bei der Polizei zum Einsatz.
Fälle, in denen die Polizei entsprechend dem Polizeigesetz Handy-Ortungen veranlasse, gebe es, wenn beispielsweise eine Person vermisst sei und man davon ausgehen könne, dass sie sich in Lebensgefahr befinde oder Suizidabsichten habe. Dies gehe aber nur mit Zwischenschritten. „Einer Handy-Ortung zur Gefahrenabwehr muss immer die Polizeipräsidentin zustimmen“, so Hörst. Dies werde so gehandhabt, um einen Missbrauch der Ortung durch Dritte zu vermeiden.
Autor:Vera Demuth aus Bochum |
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