Gebäudeschäden durch den Emscher-Umbau?
Seit rund einem halben Jahr ärgert sich Peter Schütz über Risse an der Außenwand seiner Gewerbehalle. Diese liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zur Baustelle des neuen Emscher-Durchlasses. Der Spediteur ist von einem Zusammenhang überzeugt und wunderte sich nun über Bohrungen, die das Dattelner Wasserstraßen-Neubauamt neben seinem Grundstück durchführte.
„Es ist furchtbar. Die Halle ist 25 Meter lang und im Abstand von 40 Zentimetern sind dort nun überall Risse an der Außenwand“, klagt Peter Schütz. Der 72-Jährige ist Inhaber der „Spedition Schütz“ an der Industriestraße 39. In der betroffenen Halle stehen die LKW, die zu seinem Unternehmen gehören.
„Die Halle ist genau 90 Meter von der Baustelle entfernt“, erklärt Schütz. Er ist überzeugt, dass die Schäden mit den Bauarbeiten am neuen Emscher-Durchlass in Zusammenhang stehen. Zudem habe er seit einigen Monaten den Eindruck, dass der Grundwasserstand auf seinem Firmengelände gesunken sei.
In seiner Vermutung bestätigt fühlte sich der Firmeninhaber, als er Bohrungen auf einem angrenzenden Grundstück beobachtete. Diese wurden vom Wasserstraßen-Neubauamt Datteln durchgeführt, das für die Baustelle am neuen Emscher-Durchlass verantwortlich ist.
„Es wurden dort drei sogenannte Grundwasser-Beobachtungsbrunnen angelegt“, erklärt Matthias Skrezek-Boß vom Wasserstraßen-Neubauamt auf Anfrage des Stadtanzeiger. Es bestehe die Möglichkeit, dass es durch das Verlegen eines Gewässerabschnittes der Emscher „zu Veränderungen des Grundwasserhorizontes kommt. Dies kann bedeutend sein für umliegende Gebäude und Pflanzen“, erläutert der Diplom-Ingenieur.
Mit den Beobachtungsbrunnen könne man nun überprüfen, ob und in welchem Ausmaß es solche Veränderungen gegeben habe. „Wir haben bereits Veränderungen am Grundwasserpegel in diesem Bereich festgestellt“, kann Skrezek-Boß bestätigen. Genaueres werde jedoch noch untersucht.
Um eventuelle Schäden, die durch die Baustelle entstanden sind, später nachweisen zu können, empfiehlt Skrezek-Boß den Anliegern, im Vorfeld ein Gutachten durch das Wasserstraßen-Neubauamt erstellen zu lassen. Ein solches Gutachten biete man in der Regel allen Anwohnern im Umkreis von 150 bis 200 Metern an.
„Auf mich ist im Vorfeld niemand zugekommen“, beklagt jedoch Peter Schütz. Von der Möglichkeit eines Vorab-Gutachtens habe der Spediteur nichts gewusst.
In diesem Falle sei ein Gutachten im Nachhinein möglich, wenn auch schwierig, sagt Matthias Skrezek-Boß. „Man muss das Gesamtbild begutachten. Der Betroffene muss erklären, wann die entsprechenden Schäden entstanden sind. Dies wird dann mit den Baumaßnahmen abgeglichen, die zu diesem Zeitpunkt stattfanden“, erläutert er.
Das Wasserstraßen-Neubauamt will nun mit Peter Schütz in Kontakt treten und die Schäden an der Gebäudewand begutachten lassen.
Autor:Verena Wengorz aus Castrop-Rauxel |
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