Das Opfer ist in der Beweispflicht : So wehrt man sich gegen Mobbing am Arbeitsplatz
Unterhaltungen enden abrupt, sobald man den Raum betritt, die Kollegen grüßen nicht mehr und vom Chef wird man täglich kritisiert und beschimpft ohne zu wissen, was man eigentlich falsch gemacht hat... Mobbing am Arbeitsplatz kann sich auf ganz unterschiedliche Arten äußern. Und es ist ein Problem, das „auf allen hierarchischen Ebenen auftritt“, weiß Klaus Frankhof, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Im Gespräch mit dem Stadtanzeiger erklärt er, wie man sich als Betroffener zur Wehr setzen kann.
Mit Mobbing-Fällen hat es der Teilhaber der Castrop-Rauxeler Anwaltskanzlei Potthoff-Kowol & Frankhof in seinem beruflichen Alltag nicht allzu häufig zu tun. „Wir haben im Schnitt etwa zwei Fälle im Jahr“, berichtet er.
Dies sei aus seiner Sicht aber kein Anzeichen dafür, dass es sich um ein eher untergeordnetes Problem handle. Ganz im Gegenteil: „Die Dunkelziffer in diesem Bereich halte ich für sehr hoch. Viele versuchen, die Situation selbst irgendwie durchzustehen. Sie wissen, dass es, wenn man etwas dagegen unternimmt, erst einmal schwieriger wird.“ Ein Fehler, ist Frankhof überzeugt. „Sobald ich das Gefühl habe, gezielt unter Druck gesetzt zu werden, habe ich die Möglichkeit, dagegen vorzugehen.“ Und diese Möglichkeit sollte man ergreifen – wenn auch mit Bedacht.
„Der Arbeitnehmer muss in einem solchen Fall belegen können, dass er gemobbt wird“, erklärt der Anwalt. Bevor man juristische Schritte einleite sei es deshalb wichtig, zunächst mit dem Arbeitgeber zu sprechen und – falls man damit keinen Erfolg erziele – sich von einem Fachmann beraten zu lassen.
Die Frage der Beweisbarkeit muss geklärt werden
Man könne sich an einen Anwalt, aber auch an einen professionellen Mobbingberater wenden. „Es geht darum, die Frage der Beweisbarkeit zu klären.“ Als Beweis vor Gericht seien beispielsweise Dienstpläne verwendbar, die deutlich erkennbar zu Ungunsten des Betroffenen aufgestellt wurden.
Auch Zeugenaussagen seien eine Möglichkeit, „wenn auch in der Regel schwierig zu bekommen. Bei den Personen, die als Zeugen infrage kämen, handelt es sich oft um Kollegen, die mitmobben oder die sich gegen ihren Arbeitgeber stellen müssten.“
Vor Gericht unverzichtbar sei ein sogenanntes Mobbing-Tagebuch – wenn es auch nicht beweistauglich sei. „Juristisch unterscheidet man zwischen beweisen und darlegen“, erläutert Frankhof. „Wenn ich Aufzeichnungen mache, bin ich in der Lage, vor Gericht schlüssig zu argumentieren. Das ist zwingend notwendig, um glaubwürdig zu sein.“
Autor:Verena Wengorz aus Castrop-Rauxel |
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