Alle Ausflüge gestrichen Bis zum Ende des Schuljahres
Das Land übernimmt die Stornokosten

Ausflüge sind bis Schuljahresende gestrichen.
 | Foto: Dieter Schütz/pixelio
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Das Schulministerium in NRW hat alle Ausflüge, Wandertage, Schul- und Studienfahrten sowie Schüleraustausche bis zum Ende des laufenden Schuljahres untersagt. Anfallende Stornierungskosten für abgesagte Ausflüge übernimmt das Land.
Begründet wird die Absage der Exkursionen, mit denen im Normalfall die soziale Gemeinschaft von Kindern und Jugendlichen gefördert werden soll, mit Schutzmaßnahmen wegen der Corona-Epidemie.
Diese Regelung gilt auch in Castrop-Rauxel – unabhängig von der Dauer des derzeit ruhenden Schulbetriebs – für sämtliche Exkursionen im Sinne der Richtlinien für Schulfahrten, die seit Beginn der Schließungen am 16. März bis zum Beginn der Sommerferien geplant waren.

Schulen können Anträge stellen

Damit können der Bezirksregierung Münster die Stornokosten zum Beispiel für Reiseveranstalter, Transportunternehmen und Unterkünfte in Rechnung gestellt werden und so eventuell für Ausflüge nach dem Ende der einschränkenden Sicherheitsmaßnahmen wiederverwendet werden.
Der Antrag auf Erstattung von Stornokosten ist im Artikel zu den Kitas und OGS auf der Startseite der städtischen Homepage zu finden. Den Antrag können ausschließlich die Schulen selbst bis zum 15. Mai an die dafür eingerichtete E-Mail-Adresse stornokosten@bezreg-muenster.nrw.de senden.

Rückzahlungen ab Mitte Juni

Die Auszahlungen der Erstattungen werden laut Schulministerium voraussichtlich am 15. Juni 2020 an die Schulen beginnen.
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Schulministeriums.

Autor:

Antje Geiß aus Dortmund-City

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