Bearbeitungsgebühr ist bei Privatkrediten nicht zulässig
Geldinstitute dürfen keine Bearbeitungsgebühren erheben, wenn sie an einen Kunden einen Privatkredit vergeben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) 2014 in einem Urteil verkündet.
Der Castrop-Rauxeler Rechtsanwalt Wilfried Knauf rät daher allen Bankkunden, die einen Privatkredit aufgenommen haben, sich ihre Verträge anzugucken, um sicherzustellen, dass „dort keine Klauseln drin sind, die so formuliert sind, dass die Bearbeitungsgebühr, die der BGH für unzulässig erklärt hat, nicht durch die Hintertür doch wieder drin steht“.
Dies hat nämlich die Targobank so gehandhabt, die Knauf, Mitglied der Anwaltsgemeinschaft Dr. Vollmer, im Namen eines Castrop-Rauxeler Mandanten erfolgreich vor dem Amtsgericht Düsseldorf verklagt hat. Mehr als 830 Euro sollte der Mandant für einen Privatkredit über knapp 55.000 Euro zahlen. „Die Targobank hat sich geweigert, die Summe zurückzuzahlen“, so Knauf. Sie habe dies damit begründet, dass es sich nicht um eine Bearbeitungsgebühr handle, sondern um einen „einmaligen, laufzeitunabhängigen Individualbeitrag“.
Dies hat das Amtsgericht jedoch anders gesehen. Das Urteil, dass auch diese Summe nicht zulässig ist, „ist seit Anfang des Jahres rechtskräftig. Eine Berufung ist nicht mehr möglich“, so Knauf.
Betrag geltend machen
Seinem Mandanten hat die Targobank die Summe mittlerweile zurückgezahlt.
Das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf bedeutet jedoch nicht, dass andere Bankkunden, die ebenso betroffen sind wie Wilfried Knaufs Mandant, nun automatisch ihren Beitrag zurückerstattet bekommen. Dasselbe gilt übrigens auch für das Urteil des BGH von 2014.
In beiden Fällen sollten Bankkunden, die glauben, dass ihr Geldinstitut ihnen eine unrechtmäßige Gebühr berechnet, „die Bank anschreiben und den Betrag geltend machen“, so Knauf. Sollte das Institut die Rückzahlung verweigern, empfiehlt er zu klagen. „Ich glaube aber nicht, dass sich noch eine Bank auf eine Klage einlassen wird. Sie wird stillschweigend zahlen“, vermutet der Rechtsanwalt, dass eine Klage unnötig sein wird.
Wer den Kreditvertrag seiner Bank überprüfen möchte, dem rät Knauf, auf die Begriffe zu achten. „Da wird wohl nicht auch ,einmaliger, laufzeitunabhängiger Individualbeitrag‘ stehen.“
Autor:Vera Demuth aus Bochum |
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