Wie wirkt sich die Grundsteuerreform in Castrop-Rauxel aus?
Rund 16 Millionen Euro flossen im Jahr 2017 als Einnahmen durch die Grundsteuer B in den städtischen Haushalt. Im Haushaltsplanentwurf für 2019 ist ein ebenso hoher Ertrag vorgesehen. Die Grundsteuer B macht damit etwa 20 Prozent aller Steuererträge der Stadt aus.
„Die Grundsteuer ist ein wichtiges Finanzierungselement“, sagt Kämmerer Michael Eckhardt. Inwieweit sich die Stadtverwaltung auch künftig auf die Höhe dieser Einnahmen verlassen kann, ist allerdings unklar. Denn das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die bisherigen Regelungen zur Grundstücksbewertung in Deutschland verfassungswidrig sind und der Gesetzgeber spätestens bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung festlegen muss.
„Wir wissen noch nicht, was kommt“, macht Eckhardt deutlich, dass bislang nicht abzuschätzen sei, wie sich das Urteil auf Castrop-Rauxel auswirken könnte. Fakt ist, dass in den kommenden Jahren bundesweit alle Grundstücke neu bewertet werden müssen – also auch in Castrop-Rauxel. „Wir müssen gucken, wie die Berechnungsgrundlagen aussehen“, so Eckhardt. Er geht davon aus, dass man auf einen in der Vergangenheit von den Bundesländern diskutierten Kompromiss zurückkommt, bei dem die Fläche des Grundstücks und der Grad der Bebaubarkeit berücksichtigt werden.
Auch stelle sich die Frage, wer die Bewertung vornehme, erläutert Eckhardt. „Es gibt einen Gutachterausschuss beim Kreis Recklinghausen. Sagt der Gesetzgeber, dass der gut genug ist? Wir wissen es noch nicht.“
Keine Ertragsverluste für Kommunen
Laut Bundesfinanzministerium, so Eckhardt, solle die Umstellung auf die neue Berechnungsart aufkommensneutral sein, so dass die Kommunen keine Ertragsverluste hätten. Das sei auch die Forderung beim kürzlichen Treffen des Fachverbands der Kämmerer in Hagen gewesen. „Das Gesamtaufkommen muss stabil gehalten werden“, sagt Eckhardt.
Derzeit liegt der Hebesatz, der von den Kommunen festgelegt wird, in Castrop-Rauxel bei 825 Prozentpunkten. „Den haben wir angehoben, weil wir Mitglied im Stärkungspakt sind.“ Ob der Satz nach der Übergangsfrist für die Neuregelung der Grundsteuer im Jahr 2025 so bestehen bleibe, sei nicht abzuschätzen. Dies hänge dann von der Haushaltslage ab. „Es ist aber nicht beabsichtigt, mit der Umstellung zusätzlich Geld zu schöpfen“, betont Eckhardt.
Er geht allerdings davon aus, dass der eine Castrop-Rauxeler Grundstücksbesitzer in Zukunft mehr Grundsteuer, der andere dagegen weniger bezahlen müsse.
Autor:Vera Demuth aus Bochum |
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