Wenn Schlaglöcher nerven: CAS-App mit Mängelmelder soll noch vor Jahresende an den Start gehen
Seit Langem geplant rückt der Start der CAS-App näher. Zurzeit probieren 150 Castrop-Rauxeler die Beta-Version der Anwendung in einer etwa vierwöchigen Testphase aus. Nach einer Überarbeitung, bei der mögliche Fehler behoben und Anregungen der Tester aufgenommen werden, soll die CAS-App noch vor Jahresende zur kostenlosen Installation bereitstehen.
Zum einen wird die App Informationen aus dem Bürgerservice, Veranstaltungstermine, Leistungen des EUV und Hinweise der Feuerwehr beinhalten. Wesentlicher Bestandteil ist zum anderem ein Ideen- und Mängelmelder als neue Kommunikationsmöglichkeit der Bürger mit der Stadtverwaltung.
Wenn also Schlaglöcher, wilde Müllkippen, ungepflegte Gehwege oder falsch geparkte Autos nerven, können solche Missstände demnächst per App direkt der Stadt gemeldet werden. Aber was passiert dann dort mit den Hinweisen?
„Die Meldungen über Schäden, wilde Müllkippen etc. landen in einem Ticketsystem, mit dem die Stadtverwaltung seit Kurzem arbeitet“, erklärt Stadtsprecherin Maresa Hilleringmann. Sie gehen zentral beim Beschwerdemanagement im Büro des Bürgermeisters ein und werden von dort an die verschiedenen Fachbereiche weitergeleitet, bevor der Bürger schließlich zentral durch das Bürgermeisterbüro per App und E-Mail eine Rückmeldung erhält. Daher mache es auch keinen Unterschied, ob die Meldungen etwa den Bereich Ordnungswesen, den EUV Stadtbetrieb, die Feuerwehr oder die Stadtwerke beträfen, so Hilleringmann. Darüber hinaus bestehe die Möglichkeit, bei komplexeren Sachverhalten Kontakt mit dem Bürger aufzunehmen.
Nachverfolgung im Internet
Wie schnell der Bürger eine Antwort bekommt, ist offen. „Das ist abhängig von der Komplexität des Anliegens“, sagt Hilleringmann. Allerdings können Nutzer der App im Internet nachverfolgen, was mit ihren Ideen oder Mängelmeldungen passiert, denn alle gemeldeten Anliegen werden auf einer Karte der Stadt Castrop-Rauxel dargestellt. "Hierbei wird es eine farbliche Unterscheidung zwischen ,neu', ,in Bearbeitung', ,gelöst' und ,nicht im Zuständigkeitsgebiet der Stadt Castrop-Rauxel' geben", so Hilleringmann.
Und wenn eine Idee nicht umgesetzt oder ein Mangel nicht behoben werden könne, sei es obligatorisch, dass der Bürger eine Begründung erhalte.
Autor:Vera Demuth aus Bochum |
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