Tempo 30 an Kita abgelehnt / Geänderte Straßenverkehrsordnung

Vor sozialen Einrichtungen, wie dem Katholischen Kindergarten an der Bochumer Straße und der Willy-Brandt-Gesamtschule an der Bahnhofstraße, wird es künftig eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 geben. Das schreibt eine bundesweite Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) vor, und bei einer Verkehrsschau Ende Oktober wurden die neuen Begrenzungen festgelegt (der Stadtanzeiger berichtete).

An der Leveringhauser Straße dagegen wird zwischen Uferstraße und Am Rapensweg kein Tempo 30 eingeführt. Dies hatte Anwohner Björn Johannsen vor dem Hintergrund der geänderten StVO beantragt, um unter anderem die Kinder der Kita „Villa Kunderbunt“ vor dem Verkehr zu schützen. Diesen Antrag lehnten die Mitglieder des Betriebsausschusses 1 mit einer Enthaltung der FWI während der Sitzung am Mittwoch (22. November) ab.
Wie Thomas Roehl, Leiter des Bereichs Ordnung und Bürgerservice, erläuterte, mussten die Politiker aufgrund der vorgegebenen Rechtslage so entscheiden. Mitarbeiter Achim Waldert ergänzte, dass der Kindergarten bei den Überlegungen nicht berücksichtigt werden könne, weil er keinen direkten Zugang zur Leveringhauser Straße habe. „Wir müssen uns nach der Straßenverkehrsordnung richten.“
Ansonsten widersprach Waldert allerdings der Darstellung Johannsens, dass die Fahrzeuge seit der Sanierung der Leveringhauser Straße schneller führen. „Das ist ein subjektiver Eindruck. Wir haben eine 24-Stunden-Messung gemacht.“

Kein Tempo 30 am EBG

Der Zugang ist auch beim Ernst-Barlach-Gymnasium ausschlaggebend. Hendrik Moryson (SPD) fragte nach der Möglichkeit, ein Tempolimit an der Bahnhofstraße einzuführen. „Hier habe ich selbst dafür plädiert“, entgegnete Waldert, „aber es existiert von dort kein direkter Zugang zum EBG.“ Es habe bisher keine Vorfälle gegeben, erklärte der Ausschussvorsitzende Achim Gaertner (CDU), der bei der Verkehrsschau dabei war, warum man sich gegen ein Limit am EBG entschieden habe.

Autor:

Vera Demuth aus Bochum

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