Satzung soll in der kommenden Sitzungsperiode beschlossen werden
Stadt regelt Kfz- und Radstellplätze

Zum 1. Januar 2020 wird die Stadtverwaltung eine Stellplatzsatzung einführen. Sie schreibt vor, wie viele Kfz- und Radstellplätze bei Neubauten oder baulichen Änderungen angelegt werden müssen. Mit der Satzung reagiert die Stadt auf die geänderte Bauordnung des Landes. Im Umwelt- und Bauausschuss (19. und 21. November) sowie in der Ratssitzung (28.) wird über die Satzung entschieden.

Für Wohngebäude sieht diese vor, dass zum Beispiel bei Wohnungen bis 50 Quadratmetern 0,8 Kfz-Stellplätze und ein Radstellplatz pro Wohneinheit hergestellt werden müssen. Bei Wohnungen von 50 bis 100 Quadratmetern sind es ein Kfz- und zwei Radstellplätze. Für Einfamilienhäuser sind zwei Kfz- und drei Radstellplätze vorgeschrieben. Bei Gebäuden mit barrierefreien Wohnungen müssen zehn Prozent der Stellplätze für Menschen mit Behinderungen geeignet sein.
Für viele andere Gebäude gibt es ebenfalls Vorgaben. So muss etwa eine neue Arztpraxis einen Kfz-Stellplatz je 25 Quadratmeter Nutzfläche, jedoch mindestens zwei Plätze, sowie einen Radstellplatz je 50 Quadratmeter Nutzfläche vorhalten. 75 Prozent der Stellplätze müssen für Besucher sein.
„Die errechnete Anzahl der notwendigen Kfz-Besucherstellplätze kann aufgrund besonders guter Erschließung eines Vorhabens durch den ÖPNV um bis zu 30 Prozent reduziert werden“, heißt es in der Satzung. Das trifft auf die Castroper Altstadt, Schwerin, Rauxel-Nord, Habinghorst/Lange Straße, Henrichenburg und Ickern zu.
Auch E-Mobilität wird in der Satzung berücksichtigt. Beträgt die Zahl der Kfz-Stellplätze zehn oder mehr, müssen für mindestens 20 Prozent die Voraussetzungen für eine elektrische Ladeinfrastruktur (Leerrohre) geschaffen werden.

Ablösesatzung wird neu beschlossen

Neben der erstmaligen Stellplatzsatzung wird die bestehende Stellplatzablösesatzung, die zuletzt 2002 aktualisiert wurde, neu beschlossen. Sie regelt, dass Bauherrn unter der Voraussetzung, dass die Herstellung von Stellplätzen nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich ist, eine Ablöse zahlen können. Es dürfen nur Besucherstellplätze abgelöst werden. Behindertenstellplätze sind ausgenommen, und Radstellplätze dürfen nur in der Innenstadt abgelöst werden.
Die Ablösesumme wurde auf 75 Prozent der durchschnittlichen Herstellungskosten von Stellplätzen festgelegt. Sie beträgt je Kfz-Stellplatz in der Innenstadt 7.875 Euro, im übrigen Stadtgebiet 5.250 Euro. Pro Rad-Stellplatz werden 1.350 Euro fällig.

Autor:

Vera Demuth aus Bochum

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

18 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.