Stadt rechnet mit Mehrkosten: Bund will Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende erhöhen
Rund 500 Alleinerziehende in Castrop-Rauxel, die Kinder unter zwölf Jahren haben, erhalten Geld auf Basis des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG). Im Laufe des Jahres 2017 soll das Gesetz geändert werden, so dass der Vorschuss bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt werden soll. Damit würden erhebliche Mehrkosten auf die Stadt zukommen.
Den Vorschuss erhalten Alleinerziehende, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt. Zurzeit sind dies für Unter-sechs-Jährige 145 Euro pro Monat sowie für Kinder von sechs bis elf Jahren 194 Euro. Die Bundesregierung plant, die monatlichen Beträge auf 150 beziehungsweise 201 Euro anzuheben und für Kinder von zwölf bis 18 Jahren einen Vorschuss von 268 Euro einzuführen.
Für den Vorschuss für die etwa 500 Alleinerziehenden sind im Haushalt der Stadt Castrop-Rauxel jährlich 1,2 Millionen Euro vorgesehen. „8/15 der Kosten entfallen auf die Stadt, die übrigen 7/15 werden vom Land erstattet“, erläutert Stadtsprecherin Nicole Fulgenzi. Von den säumigen Elternteilen kann sich die Stadt nur einen Teil des Geldes zurückholen. „Die Rückholquote betrug im letzten Jahr rund 14 Prozent. Viele Väter erhalten selbst SGB II-Leistungen und sind demnach nicht leistungsfähig.“
"Deutlich steigende Zahlen"
Zu der künftigen Höhe der Kosten will die Stadt keine Prognose abgeben, da die Gesetzesänderung noch nicht beschlossen sei. „Nach dem ersten Entwurf ist aber von deutlich steigenden Zahlen auszugehen“, so Fulgenzi. Knackpunkte seien, ob Alleinerziehende, die SGB II-Leistungen erhielten, zukünftig noch Unterhaltsvorschussleistungen bekämen, ob der Unterhalt tatsächlich bis zum 18. Lebensjahr gezahlt werde und ob die Bezugsdauergrenze von 72 Monaten wegfalle.
Sollte das Gesetz umgesetzt werden, könnte sich dies auch bei den Personalkosten der Stadt bemerkbar machen. „Je nachdem wie das Gesetz aussehen wird, wird bei einem bedeutenden Zuwachs der Fallzahlen weiteres Personal benötigt“, bestätigt Fulgenzi.
"Wichtiges und richtiges Signal"
Als „wichtiges und richtiges Signal“ bewertet Sozialdezernentin Regina Kleff die geplante Neuregelung des Gesetzes. „Hier könnte eine Schieflage korrigiert werden, unter der vorrangig die Kinder eine Benachteiligung erfahren haben. Die in der Diskussion befindliche Ausweitung auf das 18. Lebensjahr ebenso wie der Wegfall der 72-Monatsregelung sichern den Unterhalt der Heranwachsenden zukünftig deutlich besser ab“, erläutert sie. „87 Prozent der aktuellen UVG-Leistungsempfänger erhalten auch SGB II-Leistungen. Der Unterhaltsvorschuss wird auf die SGB II-Leistungen angerechnet. Mit der Erhöhung und Ausweitung der UVG-Leistungen könnte erreicht werden, dass einige Alleinerziehende aus dem SGB II-Leistungsbezug ausscheiden.“
Autor:Vera Demuth aus Bochum |
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