Bundestagswahl am 26. September
Stadt Castrop-Rauxel sucht Wahlhelfer
Am Sonntag (26. September) ist Bundestagswahl. Für die Durchführung dieser Wahl sucht die Stadt Castrop-Rauxel insgesamt 437 Wahlhelfer. Als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer bei der Bundestagswahl 2021 eingesetzt werden kann, wer mindestens 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und seinen dauerhaften Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Am Wahlsonntag findet der Einsatz im Wahllokal von 7.30 Uhr bis nach Abschluss der Auszählung im Einsatz, allerdings im Schichtdienst, sodass Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in der Regel nicht durchgehend von morgens bis spät abends im Einsatz sind. Die Auszählung ab 18 Uhr übernimmt allerdings die gesamte Besatzung eines Wahllokals gemeinsam.
Im Vorfeld versucht das Wahlbüro, soweit es möglich ist, Einsatzwünsche der Wahlhelfer zu berücksichtigen und sie wohnortnah in einem Wahllokal einzusetzen. Flexible Wahlhelfer, die nicht unbedingt ortsgebunden eingesetzt werden möchten, sind ebenso willkommen. Mit der Einberufung zum Wahlehrenamt erhalten zukünftige Wahlhelfende ein Merkblatt mit allen Informationen zu ihren Aufgaben. Für Wahlvorsteher und deren Stellvertreter wird die Stadt Castrop-Rauxel kurz vor der Wahl eine Schulung anbieten.
"Erfrischungsgeld"
Als eine Art Aufwandsentschädigung erhalten Wahlhelfer ein sogenanntes Erfrischungsgeld. Wahlvorsteher erhalten 60 Euro, stellvertretende Wahlvorsteher sowie Beisitzer 50 Euro. Interessierte können sich ab sofort im Wahlbüro im Rathaus melden: Tel. 02305/106-2211, -2215, E-Mail: wahlbuero@castrop-rauxel.de.
Auf Wunsch stellt das Wahlbüro einen Nachweis über die Tätigkeit als Wahlhelfer aus, um damit einen Anspruch auf eine Coronaschutzimpfung bekräftigen zu können. Weitere Informationen zur Bundestagswahl und zur Wahlhelfersuche erhalten Bürger auf der städtischen Internetseite www.castrop-rauxel.de/wahlen.
Autor:Claudia Prawitt aus Lünen |
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