"Sonst versinkt eine Stadt im Chaos": Verwaltung will Stellplatzsatzung erarbeiten

Wenn Investoren bisher in Castrop-Rauxel Neubauten planten, mussten sie in der Regel pro Wohneinheit einen Stellplatz schaffen. Dies könnte sich ab 2019 ändern, denn das Land NRW hat die Bauordnung geändert und die gesetzlich verankerte Pflicht, bei Neubauten Parkflächen nachzuweisen, abgeschafft. Ab 2019 tragen die Städte selbst die Verantwortung dafür, wie der Parkplatzbau geregelt wird.

Bei der Stadtverwaltung will man daher eine entsprechende Satzung erarbeiten und vom Rat beschließen lassen. Dass es ohne Stellplatzsatzung nicht gehen wird, daran hat der Technische Beigeordnete Heiko Dobrindt keinen Zweifel. „Sonst versinkt eine Stadt im Chaos.“
Wenn man es jedoch schaffe, „eine vernünftige Satzung zu erstellen“, sieht er auf Castrop-Rauxel keine Probleme zukommen. Und da das Land den Städten eine großzügige Übergangsfrist gewähre, ist Dobrindt sicher, dass die Stadt rechtzeitig eine Satzung ausarbeiten werde.
Die Abschaffung der gesetzlich geregelten Parkplatzpflicht bei Neubauten hat seiner Meinung nach Vor- und Nachteile. „Es ist hilfreich, wenn über die Landesgesetzgebung eine Stellplatzpflicht postuliert wird“, erklärt er. Andererseits seien Städte verschieden, so dass eine jeweils eigene Satzung sinnvoll sei. Aus seiner Sicht sei es daher „ganz gut, wenn die örtlichen Bedingungen mit einbezogen werden können, aber es hätte keine Not bestanden, die grundsätzliche Stellplatzpflicht aufzuheben“, so Dobrindt.

Stellplatz-Verhältnis

Insgesamt betrachtet der Technische Beigeordnete die Parkplatzsituation in Castrop-Rauxel als recht entspannt. Bislang galt im Allgemeinen bei Neubauten das Verhältnis 1:1 bei Wohneinheiten und Stellplätzen. An der ein oder anderen Stelle im Stadtgebiet gibt es jedoch mehr Parkplätze pro Wohneinheit. „In einigen Baugebieten haben wir festgestellt, dass mehr Pkw angemeldet wurden, als Stellplätze vorgesehen waren.“ Dies betreffe etwa das Gebiet nördlich der Hagenstraße und den Vinckehof, so Dobrindt. „Hier haben wir dafür gesorgt, dass mehr Stellplätze nachgewiesen werden, als rechnerisch erforderlich gewesen wären.“
Bei anderen Bauprojekten kann dagegen gelegentlich nicht die geforderte Anzahl an Stellplätzen nachgewiesen werden. Für diese Fälle gibt es die Ablösesatzung, die regelt, dass ein Investor pro nicht geschaffenem Parkplatz einen Betrag an die Stadt zahlen muss. Dieses Geld ist zweckgebunden und wird nur für den Bau von öffentlichen Parkplätzen verwendet. Wie Dobrindt erläutert, solle die Ablösesatzung auch weiterhin Bestand haben.

Autor:

Vera Demuth aus Bochum

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