Neues Windrad auf Schwerin geplant
179 Meter hoch mit einem Rotordurchmesser von 82 Metern und einer Nabenhöhe von 138 Metern ist das Windrad Enercon E-82, das auf Schwerin im Vorranggebiet „Im Hemerge“ direkt an der Stadtgrenze zu Dortmund errichtet werden soll. Die Pläne wurden am Donnerstag (16. April) während eines Informationsabends, an dem etwa 30 Bürger teilnahmen, vorgestellt.
Für das Projekt haben sich Landwirt Wilhelm Kremerskothen und die Stadtwerke Castrop-Rauxel zur Arbeitsgemeinschaft CAS Wind GbR zusammengeschlossen und mit der Projektentwicklung die Gelsenwasser AG beauftragt. Die Potentialflächenanalyse und das Flächennutzungsplanverfahren sind bereits abgeschlossen.
Zurzeit läuft das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren. Dazu wurde im März ein Antrag beim Kreis Recklinghausen gestellt. „Wir rechnen im dritten Quartal mit der Genehmigung“, erklärte Projektleiter Stephan Dohe von der Gelsenwasser AG. Ende 2015 bis Frühjahr 2016 sollen dann in einem ersten Bauabschnitt Zuwegung, Kabel und Fundament erstellt werden. Das Aufstellen des Windrades ist für das dritte Quartal 2016 vorgesehen, so dass die Inbetriebnahme am Ende dieses Quartals erfolgen könnte.
Zweite Bürgerinformation
Die Kosten für die reine Errichtung der Windenergieanlage (WEA) werden laut Stadtwerke-Geschäftsführer Michael Werner etwa 3,5 Millionen Euro betragen. Nach der Genehmigung durch den Kreis Recklinghausen im dritten Quartal dieses Jahres ist eine zweite Bürgerinformation geplant, bei der die finanziellen Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger an dem Projekt vorgestellt werden sollen.
Zurzeit gibt es im Windpark Castrop-Rauxel auf Schwerin sechs WEA; die höchste ist 118 Meter hoch. „Die neue Anlage kann bis zu sechs Millionen Kilowattstunden Strom erzeugen. Das entspricht einem Verbrauch von 1.700 Haushalten“, erläuterte Stephan Dohe.
Mit dem neuen Windrad auf Schwerin könne der Ertrag aus Erneuerbarer Energie optimiert werden, sagte Stephan Dohe während der Informationsveranstaltung. Zugleich biete die WEA trotz der größeren Nabenhöhe und des größeren Rotordurchmessers ein ruhigeres Erscheinungsbild und eine verbesserte Geräuschentwicklung.
Schallentwicklung und Schattenwurf
Im Vorfeld des Genehmigungsantrags beim Kreis Recklinghausen haben die zukünftigen Betreiber der WEA Gutachten zu Schallentwicklung, Schattenwurf, Natur- und Umweltschutz erstellen lassen. Wie Dohe erklärte, dürfe etwa die Schallentwicklung durch das Rad nachts 45 db(A) und tagsüber 60 db(A) nicht überschreiten. „Wir haben bei Berechnungen festgestellt, dass dazu ein schalloptimierter Nachtbetrieb erforderlich ist. Das heißt, die Leistung wird nachts etwas reduziert.“
Auch beim Thema Schattenwurf kalkulieren die Betreiber ein, dass die Dauer von 30 Stunden pro Jahr und 30 Minuten am Tag eventuell an manchen Punkten überschritten werden könnte.Hier soll eine Schatten-Abschaltautomatik gewährleisten, dass die Vorschriften eingehalten werden. „Die Anlage stellt sich dann für den Zeitraum der Beschattung ab“, erklärte Landwirt Wilhelm Kremerskothen.
Werden Einschränkungen kontrolliert?
Angesichts dieser Einschränkungen merkte ein Bürger an, dass dies dafür spräche, dass ein zu großes Windrad aufgestellt würde. Außerdem wollte er wissen, ob kontrolliert werde, dass die Regelungen tatsächlich eingehalten werden. „Wenn wir etwas falsch machen, haben wir ein ordnungsrechtliches Problem mit der Unteren Immissionsschutzbehörde. Es wird alles 365 Tage im Jahr protokolliert“, versicherte Stadtwerke-Geschäftsführer Michael Werner.
Ein weiterer Bürger, der etwa 300 Meter von einem der bestehenden Windräder entfernt wohnt, sah dagegen keine Schwierigkeiten. „Wenn leichter Wind ist, hört man nichts. Bei mittlerem Wind kann man hören, wie das Rotorblatt am Turm vorbeigeht. Bei starkem Wind ist der Wind lauter als das Windrad.“ Daher halte er die Belastung für sehr gering. Genauso beschränke sich der Schattenwurf auf wenige Tage im Jahr und wenige Minuten pro Tag, berichtete der Anwohner.
Schutz von Vögeln und Fledermäusen
Für die Artenschutzprüfung „haben wir über ein Jahr Vögel kartiert“, erläuterte Projektleiter Dohe ein weiteres Gutachten. „Es wurden keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände festgestellt.“ Anders sieht es bei den Fledermäusen aus. Hier gehen die Betreiber davon aus, dass ein Monitoring erforderlich sein wird, um zum Schutz der Tiere für die gesamte Betriebszeit der WEA einen Abschalt-Algorithmus festzulegen.
Mit dem Bau des neuen Windrades ist zugleich ein Abbau der ersten WEA, die 1992 errichtet wurde, vorgesehen. Dies veranlasste einen Bürger zu fragen, ob ein Austausch weiterer Windräder geplant sei. „Bis jetzt nicht“, sagte Dohe und verwies darauf, dass dies auch aufgrund der Vorschriften sehr schwierig würde.
Autor:Vera Demuth aus Bochum |
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