Neuer Wohnraum: Was Hausbesitzer beim Aufstocken beachten sollten

Mehr Wohnraum soll in Castrop-Rauxel geschaffen werden. Wie berichtet, regte die Koalition aus SPD, Grünen und FDP an, auch zu prüfen, inwieweit dazu private Wohngebäude – wie etwa die Flachdachsiedlung in Deininghausen und die Häuser an der Kuopio- und Vincennesstraße – aufgestockt werden können. „Hier gibt es ganze Straßen mit flächenfressenden Flachdachbauten“, kritisierte Dr. Bert Wagener (Grüne) kürzlich. Deswegen zielt der Antrag der Ampelkoalition auch darauf ab, Bebauungspläne so zu ändern, dass auf Flachdachhäuser ein Satteldach gesetzt werden könnte.

Grundsätzlich sei dies möglich, bestätigt Marc Schulte-Mesum, stellvertretender Leiter des Bereichs Stadtplanung und Bauordnung, auf Stadtanzeiger-Nachfrage. Auch eine weitere Etage oder ein Staffelgeschoss seien denkbar.
Vorher ist jedoch die Überprüfung des bestehenden Bebauungsplans und die Genehmigung eines Bauantrags erforderlich. Als Beispiel nennt Schulte-Mesum eine eingeschossige Bungalowsiedlung aus den 1960/70er Jahren. „Da muss geprüft werden, was der Interessent wünscht und ob dies mit einer Befreiung umgesetzt werden kann oder ob der Bebauungsplan geändert werden muss.“ Letzteres sei mit einem größeren Aufwand verbunden.

Mindestabstand

Ein Aspekt, den es beispielsweise dabei zu berücksichtigen gilt, ist der Mindestabstand zur Grundstücksgrenze, der bei einem eingeschossigen Gebäude bei drei Metern liegt. Hiervon darf auch nach dem Umbau nicht abgewichen werden, „aber bei einer Bungalowaufstockung um eine Etage sollte das kein Thema sein“, so Schulte-Mesum.
Zusätzlich müssten die statischen Voraussetzungen gegeben sein, um eine Baugenehmigung für die Erweiterung des Hauses um ein weiteres Geschoss zu erhalten. „Aufstocken geht nicht so ohne Weiteres“, schränkt Schulte-Mesum ein, dass dies nicht für jeden Hausbesitzer eine Option ist.

Energieeinsparverordnung

Zudem weist der stellvertretende Bereichsleiter daraufhin, dass beim Bau eines Satteldachs oder einer weitere Etage die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnVN), deren Änderungsnovelle zum 1. Januar 2016 in Kraft trat, eingehalten werden müssen – aber nur für den neuen Teil des Gebäudes. „Wenn das Haus aus den 60er oder 70er Jahren stammt, macht es aber in der Regel Sinn, das gesamte Gebäude anzupacken“, regt Schulte-Mesum an, auch das übrige Haus energetisch zu sanieren.
Wer zusätzlichen Wohnraum schafft, muss auch zusätzliche Stellplätze schaffen. Bei einer Einfamilienhaussiedlung wie etwa an der Kuopio- und Vincennesstraße sieht Schulte-Mesum da aber keine Probleme. „Da sind üblicherweise Freiflächen vorhanden.“ Wenn man auf Mehrfamilienhäuser noch eine Etage draufsatteln wollte, könnte es seiner Einschätzung nach schon eher schwierig werden, noch Raum für weitere Parkmöglichkeiten einzurichten.

Autor:

Vera Demuth aus Bochum

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

18 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.