Stadt will von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen, um Wohnbebauung durchzusetzen
Neuer Ärger am Alten Garten

Auf diesem freien Gelände soll Wohnbebauung entstehen. Die Stadt will von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen. | Foto: Mering
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Um eine Wohnbebauung an der Grundschule Alter Garten in Henrichenburg droht neuer Ärger. Die Stadt will "das allgemeine Vorkaufsrecht für Teilflächen ausüben, um die Flächen einer Nutzung zu Wohnzwecken zuzuführen."

Das hat die Verwaltung dem Eigentümer der Flächen, dem Henrichenburger Dr. Thomas Krämerkämper, mitgeteilt. Und ihm eine Frist bis zum 25. Februar gesetzt, um sich zu äußern. Abwenden könne er das Vorkaufsrecht der Stadt, wenn er sich verpflichte, eine entsprechende Nutzung umzusetzen, heißt es in dem Schreiben, das dem Stadtanzeiger vorliegt.


Ende 2018 gekauft


Krämerkämper hatte das Areal im Umfeld der Grundschule Alter Garten Ende 2018 gekauft und damit ein ursprünglich geplantes Bauprojekt mit mehr als 40 Wohneinheiten in Einzel- und Doppelhäusern verhindert.

Nun sollen nach dem Willen der Stadtverwaltung mindestens 25 Wohnungen auf den zur Diskussion stehenden Freiflächen entstehen, hießt es in dem offiziellen Schreiben.

"Ich bin entsetzt, dass die Stadt jetzt so destruktiv vorgeht. Wir werden die Flächen keinesfalls in der geforderten Dichte bebauen. Wir halten die Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Stadt für rechtswidrig", betonte Krämerkämper im Gespräch mit dem Stadtanzeiger.

"Nachhaltiges Bauen"

Krämerkämper hatte mit seiner Familie eine GmbH gegründet, um die Fläche zu entwickeln: "Nachhaltig und ökologisch, mit gebotenem Abstand zum Schulgelände und mit Erhalt des alten Baumbestandes. Einige der Eichen sind 150, wenn nicht 200 Jahre alt."

Auf Nachfrage teilte die Stadtverwaltung mit: "Das Vorkaufsrecht ist ein städtebauliches Instrument, um die städtebaulichen Ziele des Rates umzusetzen. Die Stadtverwaltung folgt damit einem üblichen Verfahren und erfüllt den Auftrag, den der Rat der Stadt beschlossen hat, nämlich, dass auf den Flächen Wohnbebauung ermöglicht werden soll. (...) Die Stadt hat nur für den nördlichen Teil das Vorkaufsrecht 'gezogen'."

Der "Bolzplatz" neben der Schule sei nicht betroffen, wenngleich laut Krämerkämper die Stadt auch hier ein Vorkaufsrecht habe. Für den Erhalt des Bolzplatzes hatte sich eine Bürgerinitiative eingesetzt. Seit dem Kauf des Gesamtgeländes durch Krämerkämper gilt der Bolzplatz als gerettet. ^red

Autor:

Lokalkompass Castrop-Rauxel aus Castrop-Rauxel

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