Mögliche Wiedereinführung der Sperrklausel: Was sagen Lokalpolitiker?
Eine Sperrklausel bei den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen möchten SPD, Grüne und CDU wieder einführen. Sollte Anfang des kommenden Jahres ein entsprechendes Gesetz verabschiedet werden, müssten Parteien eine Hürde von drei Prozent überspringen, um in den Räten vertreten zu sein. Bei Castrop-Rauxels Kommunalpolitikern findet die Idee nur zum Teil Anklang.
„Ich bin ein Freund der Drei-Prozent-Hürde“, stimmt SPD-Bürgermeisterkandidat Rajko Kravanja den Plänen zu. „Wenn die Funktionsfähigkeit des Ratssystems durch viele kleine Splittergruppen gestört ist, braucht man eine solche Hürde.“ Zwar sei dies in Castrop-Rauxel nicht der Fall, „aber um uns herum gibt es Beispiele.“ Eines sei etwa Duisburg, wo zwölf verschiedene Gruppierungen im Rat vertreten seien. „Da wird es schwierig, Mehrheiten zu bilden“, so Kravanja.
Eine Sperrklausel von drei Prozent hält er für gut. Im zweifelsfall könne man noch einmal nachsteuern. „Es ist eine Gratwanderung: Man will niemanden ausschließen, aber auch die Funktionsfähigkeit des Rates nicht gefährden.“
CDU-Bürgermeisterkandidat Michael Breilmann begrüßt ebenfalls die geplante Sperrklausel. „Dadurch wird die Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungen gesichert.“ Neben dieser potentiellen Gefahr durch eine größere Anzahl an Gruppierungen in den Räten sieht er auch die Dauer der Ratssitzungen, die sich in vielen Städten erhöht habe, als problematisch an. „Die kommunalpolitische Arbeit und Mehrheitsfindung erschwert sich damit zunehmend.“
Gleichzeitig dürfe eine Sperrklausel jedoch nicht dazu führen, „dass gewachsene und engagierte Bürgergruppen, Wählervereinigungen oder kleinere Parteien durch eine zu hohe Prozenthürde von einer Mitarbeit in Kommunalvertretungen ausgeschlossen werden“. Deswegen plädiert Breilmann wie die NRW-CDU für eine Hürde von 2,5 Prozent.
Außerdem, schränkt er ein, „muss ein diesbezüglicher Gesetzentwurf rechtssicher ausgearbeitet werden“.
"Verfassungsrechtlich einwandfrei"
Dieser Punkt ist auch FDP-Bürgermeisterkandidat Nils Bettinger sehr wichtig. Wenn wieder eine Sperrklausel eingeführt werden sollte, müsse diese „verfassungsrechtlich einwandfrei“ sein. Er hat die Befürchtung, dass sich sonst beispielsweise rechte Splitterparteien einklagen könnten. Wenn dies möglich wäre, obwohl man sie zunächst per Klausel ausgeschlossen hatte, würde dies seiner Meinung nach das Ansehen der Demokratie schädigen.
Für Castrop-Rauxel stelle sich die Frage einer Sperrklausel jedoch derzeit nicht, so Bettinger, da es keine Funktionsstörungen im Rat gebe. Außerdem verweist er darauf, dass eine Partei etwa 1,6 bis 1,8 Prozent der Wählerstimmen benötige, um überhaupt in den Rat zu gelangen. „Das ist eine Art natürliche Sperrklausel.“
Keinen Unterschied in Castrop-Rauxel
Aus genau diesem Grund ist Grünen-Bürgermeisterkandidat Manfred Fiedler der Ansicht, dass eine Wiedereinführung der Sperrklausel für Castrop-Rauxel keinen Unterschied machen würde. Auf andere Städte bezogen könne er das Anliegen jedoch verstehen und halte eine Hürde von drei Prozent für demokratisch legitim. „Fünf Prozent wären auf kommunaler Ebene aber zu hoch. Dann hätten wir unseren Koalitionspartner verloren“, sagt Fiedler mit Blick auf die Kommunalwahl 2014, bei der die FDP 4,4 Prozent der Wählerstimmen holte.
Zudem ist Fiedler der Auffassung, dass die Sperrklausel nicht höher als drei Prozent sein dürfe, um auf diese Art und Weise zum Beispiel rechtsgerichtete Parteien vom Rat auszuschließen. „Das muss eine Demokratie aushalten können“, erklärt er.
Nach Ansicht von Hakan Sönger, Bürgermeisterkandidat der Linken, gibt es keinen Anlass, die Sperrklausel erneut einzuführen, „denn unsere Demokratie sollte und muss mit Splitterparteien zurecht kommen“. Eine Wiedereinführung der Sperrklausel bei den Kommunalwahlen in NRW scheine im ersten Moment ein Kompromiss zur alten Fünf-Prozent-Hürde zu sein.
Autor:Vera Demuth aus Bochum |
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