Aktuelle Informationen
Kreis Recklinghausen gilt als Corona-Risikogebiet
Der Kreis Recklinghausen gilt seit Samstag (11. Oktober) als Risikogebiet, da auf der Seite des Landeszentrums Gesundheit NRW (LZG) der Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten worden ist. Das Überschreiten des Grenzwertes hat einige Auswirkungen. Häufig gestellte Fragen und Antworten hat der Kreis dafür zusammen getragen.
Reisen
Wo erfahre ich, welche Regelungen für meine geplante Reise gelten?
Diese Informationen gibt es auf den Seiten des (Bundes-)Landes, in das die Reise gehen soll. Viele Städte haben ebenfalls Informationen auf ihrer Seite. In jedem Fall empfiehlt sich die Kontaktaufnahme zum Vermieter.
Wo kann man sich testen lassen, wenn am Urlaubsort ein negatives Testergebnis vorgelegt werden muss?
Es gibt einige Testzentren, an denen diese Tests durchgeführt werden, beispielsweise an Flughäfen. Am Düsseldorfer Flughafen ist es an Terminal C zu finden.
In den Medien war zu lesen und zu hören, dass die Gesundheitsämter diese Tests kostenlos anbieten. Wie ist das im Kreis Recklinghausen?
Im Kreis Recklinghausen ist das aktuell nicht möglich. Das Ministerium hat Freitagnachmittag einen Erlass geschickt, dass die Behörden diese Tests anbieten sollen. Wegen der umfangreichen Tests, die durch die hohe Zahl von Neuinfektionen momentan notwendig sind, um Infektionsketten zu unterbrechen, haben Kreis und DRK derzeit nicht die Kapazitäten, zusätzlich diejenigen zu testen, die verreisen möchten. Zusätzliches Personal für die Durchführung von Tests steht so kurzfristig nicht zur Verfügung, auch die Laborkapazitäten sind begrenzt. Das hat der Krisenstab des Kreises Recklinghausen dem Land entsprechend mitgeteilt.
Private Feiern
Wie viele Gäste dürfen zu meiner Feier kommen?
In der Coronaschutzverordnung des Landes (verlinkt auf www.kreis-re.de/corona) heißt es zu privaten Feiern aus besonderem Anlass (z.B. Hochzeiten) in § 15a: "An Festen nach § 13 Absatz 5 dürfen höchstens 25 Personen teilnehmen, es sei denn die Veranstaltung findet in einer Wohnung statt oder die zuständige Behörde lässt auf der Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes nach § 2b Absatz 1 eine Ausnahme zu."
Wenn das Ordnungsamt eine Ausnahme mit bestimmten Auflagen zulässt, dürfen mehr als 25 Personen teilnehmen, andernfalls ist die Teilnehmerzahl auf 25 Personen begrenzt.
Weitere Maßnahmen
Ab wann gelten die Maßnahmen, die am Samstag angekündigt worden sind?
Weitere Maßnahmen, die nicht in Coronaschutzverordnung stehen, sind Vorschläge des Kreises Recklinghausen. Sie werden erst dann rechtskräftig, wenn es dafür die Zustimmung vom LZG und vom Gesundheitsministerium gibt. Diese Rückmeldung steht noch aus. Sobald diese vorliegt, wird eine Allgemeinverfügung erlassen, erst dann sind die zusätzlichen Maßnahmen rechtskräftig.
Unterschiedliche Inzidenz-Werte
beim Kreis / LZG
Wie kommen die unterschiedlichen Werte zustande?
Die Inzidenzwerte auf der LZG-Seite und auf der Seite des Kreises unterscheiden sich, da die Kreisverwaltung jeweils die Inzidenzzahl vom Vormittag des Veröffentlichungstages aus der eigenen Datenbank ermittelt, passend zu den aktuellen Infektionszahlen, die im gleichen Zuge veröffentlicht werden. Alle bis dahin erfassten neuen Fälle sind dabei eingerechnet. Die Daten des LZG und des RKI werden aus einer anderen Datenbank ermittelt mit dem Mitternachtswert. Diese Datenbank ermöglicht allerdings für die Nutzer keine Aufschlüsselung nach kreisangehörigen Städten, so dass zu Beginn der Pandemie die Entscheidung gefallen ist, zugunsten der stadtscharfen Informationen für die Veröffentlichung auf die Kreis-Datenbank zurückzugreifen.
Autor:Lokalkompass Castrop-Rauxel aus Castrop-Rauxel |
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