Eltern in "unverzichtbaren Funktionsbereichen"
Kitas und Grundschulen in Castrop-Rauxel bekommen eingeschränkte Notgruppen
Die Stadtverwaltung Castrop-Rauxel richtet Notgruppen für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen ein, deren Eltern in "unverzichtbaren Funktionsbereichen" arbeiten.
Die Unterbringung in Notgruppen ist jedoch nur dann möglich, wenn keine anderweitige familiäre Betreuung, keine flexiblen Arbeitszeiten oder Ähnliches möglich ist. Vorzulegen ist der Kita bzw. Schule umgehend eine schriftliche Bestätigung des Arbeitsgebers. Die Notgruppen sollen wohnortnah in kleinen Einheiten ermöglicht werden. Bis einschließlich Dienstag (17. März) muss eine Betreuung bei Bedarf eingerichtet werden.
Bislang werden als "unverzichtbaren Funktionsbereichen" aufgeführt: Alle Einrichtungen die der Gesundheitsvorsorge und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, der Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich beispielsweise Feuerwehr, Rettungsdienst, der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, Katastrophenschutz, der Sicherung der öffentlichen Infrastruktur beispielsweise Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung, Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.
Regelungen für Kinder, deren Eltern im oben genannten Bereichen arbeiten, soll es zudem für die Klassen fünf und sechs geben. Die Stadtverwaltung wird sich hierüber Anfang der Woche mit den weiterführenden Schulen absprechen. Für die Förderschulen gelten die gleichen Regelungen wie für die Grundschulen.
Bis einschließlich Dienstag (17. März) muss eine Betreuung bei Bedarf eingerichtet werden, wenn diese gar nicht anderweitig sichergestellt werden kann.
Autor:Lokalkompass Castrop-Rauxel aus Castrop-Rauxel |
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