EUV: Stickoxid-Werte werden eingehalten
Kein Dieselfahrverbot in Castrop-Rauxel
Für Entsetzen bei Industrieunternehmen und Pendlern im Ruhrgebiet hat das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom vergangenen Donnerstag gesorgt, in Teilen Gelsenkirchens und Essens ab Sommer 2019 nur noch Diesel-Fahrzeuge ab Klasse Euro 6 zuzulassen. Das Fahrverbot betrifft auch einen Abschnitt der A40, eine der Hauptschlagadern des Reviers.
Könnte ein Dieselfahrverbot aufgrund hoher Stickoxid-Werte auch Castrop-Rauxel blühen? A42, A2 und B235 gehören hier zu den Straßen, die als Transportwege, Verkehrsachsen und Zubringer wichtig und dementsprechend viel befahren sind.
Im Fall Gelsenkirchens und Essens hatte die Deutsche Umwelthilfe auf eine Änderung des Luftreinhalteplans geklagt, was nun zu dem Urteil geführt hat. "Die Stadt Castrop-Rauxel wurde nicht von der Deutsche Umwelthilfe verklagt, da der Stickstoffoxid-Grenzwert nicht überschritten wird", erklärt EUV-Vorstandsreferentin Sabine Latterner auf Stadtanzeiger-Anfrage. Mit einer Klage sei daher auch nicht zu rechnen.
Abgesehen davon würden die Maßnahmen des Luftreinhalteplans in Castrop-Rauxel umgesetzt. Beispiele hierfür seien die Stärkung des ÖPNVs sowie des Radverkehrs, erläutert Latterner.
Autor:Vera Demuth aus Bochum |
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