Fast 90 Minuten Diskussion im Rat
Kein Bürgerbegehren für die alte Eiche
Mit vielen Unmutsäußerungen haben Mitglieder des Aktionskreises "Rettet die alte Eiche" und Bürger während der Ratssitzung am Donnerstag (26. September) die Diskussion verfolgt, ob das Bürgerbegehren zur Unterschutzstellung der alte Eiche an der Heerstraße als Naturdenkmal unzulässig ist. Ihre Kritik von der gut gefüllten Empore des Ratssaals aus gipfelte in dem an Bürgermeister Rajko Kravanja gerichteten Ruf "Sie werden abgewählt".
Rechtsdezernent Michael Eckhardt erläuterte, dass das Bürgerbegehren aus Sicht der Stadtverwaltung unzulässig sei. Dabei berief er sich darauf, dass der Kreis Recklinghausen bereits 26 Anfragen von Bürgern negativ beantwortet habe.
Grüne, Linke und FWI stellten einen Gegenantrag, das Bürgerbegehren für zulässig zu erklären – auf der Basis der Einschätzung eines Rechtsanwalts, den die Grünen hinzugezogen hatten. Dieser kam zu dem Schluss, dass nicht der Landrat, sondern nur der Kreistag die Anfragen der Bürger hätte zurückweisen können.
Das Ergebnis nahm die FDP zum Anlass, auch eine Rechtsmeinung einzuholen. Sie decke sich in der rechtlichen Einschätzung, dass das Bürgerbegehren zulässig sei, so Nils Bettinger. "Aber in der Sache ist es unbegründet."
Kravanja verwahrte sich gegen die Vermutung der Grünen, dass Stadt und Kreis sich kurzfristig abgesprochen hätten (Stadtanzeiger vom 25. September). Er verwies darauf, dass der Kreis schon am 14. Mai gegenüber dem Petitionsausschuss des Landtags erklärt habe, dass die Eiche nicht die Kriterien für eine Unterschutzstellung erfülle.
Daniel Molloisch (SPD) erinnerte daran, dass der Rat 2017 einstimmig den Schutz der Eiche aufgehoben habe, als er beschloss, den Bebauungsplan zu ändern. "Wir haben nicht den Schutz der Eiche aufgegeben, sondern zugestimmt, das Gebiet zu überplanen", widersprach Dr. Bert Wagener (Grüne). Daraufhin wandte sich Kravanja direkt an die Grünen: "Hätten Sie es gewollt, hätten Sie sagen können, was darin stehenbleiben soll und was nicht."
Die CDU schloss sich der Meinung der Stadtverwaltung an. "Am Ende war mit entscheidend, dass wir wissen, wie die Antwort auf die Frage ausfallen wird: Sie wird negativ beschieden", so Michael Breilmann.
Margita Gudjons (Linke) stellte einen Antrag auf geheime Abstimmung. Deren Ergebnis lautete: 34 Ratsmitglieder stimmten zu, dass das Bürgerbegehren unzulässig ist, 13 stimmten dagegen.
Wie aus den Ratsunterlagen hervorgeht, hat die Stadt dem Investor am 30. Juli die Genehmigung erteilt, die Eiche und weitere Bäume zu fällen. Nach Ablauf der Schonfrist darf die Eiche ab dem 1. Oktober gefällt werden.
Autor:Vera Demuth aus Bochum |
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