Änderungen der Straßenordnung beschlossen
Kein Alkohol am Bushäuschen

Künftig darf man sich in Bushaltestellenhäuschen nur aufhalten, wenn man auf den Bus wartet. | Foto: Thiele
  • Künftig darf man sich in Bushaltestellenhäuschen nur aufhalten, wenn man auf den Bus wartet.
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Künftig darf man sich in Bushaltestellenhäuschen nur aufhalten, wenn man auf den Bus wartet. Diese und weitere Änderungen der Straßenordnung haben die Mitglieder des Betriebsausschusses 1 in der vergangenen Sitzung mehrheitlich beschlossen. Das Ergebnis wurde in der Ratssitzung am Donnerstag (4. Juli) bestätigt.

„Wenn es regnet, darf man sich natürlich unterstellen“, erläutert der Erste Beigeordnete Michael Eckhardt im Gespräch mit dem Stadtanzeiger. Allerdings hätten sich an manchen Häuschen „richtige Unterstände gebildet, an denen die Leute trinken und abhängen“. Auch Verkehrsbetriebe hätten zum Teil mitgeteilt, dass die Häuschen in Mitleidenschaft gezogen würden.
Auch bei den Vorschriften zur Hundehaltung gibt es Änderungen. Die bereits bestehende Anleinpflicht wurde konkretisiert. „Es gab schon eine Pflicht in Parks, aber vielen ist es nicht klar“, so Eckhardt. Deshalb werden die Grünflächen, in denen Anleinpflicht gilt, jetzt aufgelistet. Daneben wurde die Straßenordnung um die Verpflichtung ergänzt, dass Hundehalter immer Hundekotbeutel dabei haben müssen.

Verwarngelder angehoben

Zusätzlich wurden viele Verwarngelder angehoben. Der unerlaubte Aufenthalt im Bushaltestellenhäuschen kann mit 25 Euro geahndet werden, der unangeleinte Hund mit 55 Euro (alt: 35 Euro). Ein fehlender Hundekotbeutel kann ein Bußgeld von 15 Euro bedeuten.
„Wir wollten bei den Verwarn- und Bußgeldern flexibler sein“, nennt Eckhardt einen Grund dafür, warum die Straßenordnung aktualisiert wurde. Künftig ist es möglich, gegen jemanden, der bereits verwarnt wurde, ein Bußgeld zu verhängen. Wenn jemand uneinsichtig ist, kann dies bis zu 1.000 Euro teuer werden. Für die verhängten Bußgelder gebe es keine prognostizierten Einnahmen. „Das ist kein Geldbringer und auch nichts, um den Haushalt zu konsolidieren.“
Durch die bereits erfolgte und weitere Aufstockung des Kommunalen Ordnungsdiensts erhofft man sich bei der Stadt „mehr Überwachungsdruck. Es geht darum, zu zeigen, dass man nicht alles machen kann“, erklärt Eckhardt und beklagt das gesellschaftliche Phänomen, dass für manche Menschen Regeln nicht mehr gelten würden.
Neu aufgenommen in die Straßenordnung wurde außerdem die Schädlingsbekämpfung, vor allem von Ratten. „Wir haben die Pflicht, sie im öffentlichen Raum zu bekämpfen“, sagt Eckhardt. Jedoch seien Privateigentümer verpflichtet, auf ihrem Grundstück etwas gegen Ratten zu tun. „Doch das sehen viele nicht und rufen immer das Ordnungsamt.“

Mittagsruhe

Im Betriebsausschuss 1 wurde zudem über einen Bürgerantrag entschieden, die Mittagsruhe für Gartenarbeiten abzuschaffen. Dies lehnten die Politiker einstimmig ab.

Autor:

Vera Demuth aus Bochum

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