Haushalt 2019 ist knapp ausgeglichen

Der Haushalt für 2019 wird knapp ausgeglichen sein. | Foto: Magalski
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Einen Jahresüberschuss von rund 305.000 Euro umfasst der Entwurf der Haushaltssatzung 2019, den Kämmerer Michael Eckhardt in der vergangenen Ratssitzung vorstellte. „Das stellt das Unterste dar, was die Kommunalaufsichtsbehörde noch als ausgeglichenen Haushalt akzeptiert.“

Der Entwurf erfülle die Vorgaben des Stärkungspaktgesetzes und sei einschließlich des Haushaltssicherungsplanes genehmigungsfähig. Der knappe Haushaltsausgleich sei möglich, weil man eine prognostizierte Entlastung durch den Kreis berücksichtigt habe. „Dies zeigt jedoch, wie prekär die Finanzlage der Stadt immer noch ist“, erklärte Eckhardt.
Auch Bürgermeister Rajko Kravanja ging in seiner Haushaltsrede darauf ein, dass 2019 kein einfaches Jahr sein werde. Wie knapp der Haushalt bereits seit Jahren gestrickt sei, „zeigt sich schon allen darin, dass wir bereits im zweiten Jahr in Folge eine nahezu ganzjährige Haushaltssperre verhängen mussten“. Da dies für die städtischen Mitarbeiter und für die Stadt im Ganzen eine enorme Belastung sei, forderte Kravanja ein besseres Gemeindefinanzierungsgesetz, eine Zinsabsicherung von kommunalen Krediten sowie einen Altschulden-Fonds.
In der Ratssitzung am 29. November wird der Entwurf zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan beschlossen.

Baumschutzsatzung

Jahrelang wurde über die städtische Baumschutzsatzung gestritten. Jetzt wurde auf Antrag von SPD, CDU, Linke und FWI eine Änderung beschlossen, die die Satzung bürgerfreundlicher und transparenter gestalten soll.
Die Änderungen sehen unter anderem vor, dass Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 100 cm (alt: 80), gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Bboden, geschützt sind. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge 100 cm (alt: 80) beträgt und mindestens ein Stamm einen Mindestumfang von 40 cm (alt: 30) aufweist. Die Satzung gilt nicht, wenn der Baum einen lichten Abstand von weniger als vier Meter zum Gebäude hat oder auf einem Grundstück steht, das kleiner als 400 qm ist. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 20.000 Euro (alt: 50.000) geahndet werden.
Die antragstellenden Fraktionen stimmten mit Ausnahme von Margita Gudjons (Linke) für die Änderungen. Die Grünen, die einen eigenen Antrag gestellt hatten, votierten gegen die Änderungen, wohingegen die FDP, die für eine Abschaffung der Satzung plädiert hatte, sich dem Mehrheitsantrag anschloss.

Autor:

Vera Demuth aus Bochum

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