Für Wälder gilt noch immer "Betreten verboten"

Die rot straffierten Waldflächen auf Castrop-Rauxeler Stadtgebiet sind als Folge des Pfingststurms „Ela“ nach wie vor gesperrt. | Foto: www.regioplaner.de
  • Die rot straffierten Waldflächen auf Castrop-Rauxeler Stadtgebiet sind als Folge des Pfingststurms „Ela“ nach wie vor gesperrt.
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Fast vier Monate sind vergangen, seit der Sturm „Ela“ am Pfingstmontag auch in Castrop-Rauxel wütete. Immer noch besteht seitdem ein Betretungsverbot in den Wäldern, denn es wird noch weitere Monate dauern, bis die Waldgebiete aufgeräumt und die Gefahren beseitigt sein werden.

„Erst einmal gilt das Verbot bis zum 12. Januar 2015“, erklärt Michael Börth vom Fachgebiet Hoheit des Regionalforstamts Ruhrgebiet. Aufgrund der Folgegefahren durch den Pfingststurm ist das Betreten der Wälder zum Zweck der Erholung untersagt. Wandern, Radfahren, Joggen oder auch den Hund ausführen seien damit tabu, so Börth. „Nur Waldbesitzer und vom Besitzer beauftragte Unternehmen haben Zugang.“
Denn noch immer gehe von den durch den Sturm beschädigten Bäumen eine Gefahr für die Menschen aus, zum Beispiel durch sogenannte angeschobene Bäumen. „Sie liegen noch nicht, stehen aber schief und sind instabil“, erläutert Börth. Angelehnte Bäume sowie abgerissene Kronenteile, die noch in den Bäumen hängen, könnten Spaziergänger ebenfalls gefährden. Und auch bereits umgefallene Bäume sind nicht sicher. „Wenn sie instabil liegen, krachen sie um, wenn man sie nur antippt“, so Börth.
Etwa zwei Drittel des Waldes in Castrop-Rauxel gehöre Privatbesitzern, weiß Dirk Middelmann, Leiter des Forstbetriebsbezirks Recklinghausen. „Grundsätzlich ist der Besitzer selbst für seinen Wald verantwortlich.“ Das Regionalforstamt Ruhrgebiet mache jedoch visuelle Begehungen und spreche Empfehlungen aus.
„Wir versuchen, uns durch das Schadensgebiet durchzuarbeiten und dann mit den Besitzern Kontakt aufzunehmen.“ Zurzeit gebe es drei, vier Unternehmen, die im Revier im Einsatz seien. Bis zum Ende des Jahres will man so dazu beitragen, die Wege wieder frei zu bekommen. „Danach können wir in die Flächen reingehen“, so Middelmann.
Die am stärksten von Sturm „Ela“ betroffenen Castrop-Rauxeler Waldgebiete sind seiner Einschätzung nach eine große Privatfläche, die sich von Bladenhorst nach Pöppinghausen zieht, sowie Bladenhorst selbst.
Das Waldgebiet Bladenhorst gehört genau wie Beerenbruch, Grutholz/Nierholz, Bergehalde Schwerin und das Naturschutzgebiet Langeloh dem Regionalverband Ruhr (RVR). Hier hat der RVR die Waldwege mittlerweile wieder freigegeben. „In den Forstorten, für die wir zuständig sind, haben wir die Wege aufgeräumt und auch links und rechts das, was auf den Weg zu fallen drohte, entschärft“, sagt Förster Matthias Klar. Für die Bestände, also die Innenbereiche der Wälder, habe das Betretungsverbot aber weiterhin Gültigkeit.
In den Beständen sei man jetzt mit zwei Unternehmen unterwegs, um aufzuräumen. Aktuell werde im Beerenbruch am Deininghauser Weg sowie in Bladenhorst am Westring gearbeitet, wo der Sturm eine zusammenhängende Waldfläche von sieben Hektar zerstört habe. Auch im Grutholz/Nierholz habe es „flächige Würfe“ mit einer Größe von 15,3 Hektar gegeben, so Klar. Abhängig vom Wetter schätzt er, dass die Arbeiten in den Castrop-Rauxeler Beständen Ende des Jahres oder Ende Januar beendet sein werden.
Daher sei auch die Gefahr für Bürger, die in den Wäldern des RVR Brennholz sammeln wollen, noch zu groß. Anfang Dezember – „frühestens“ – sei dies wieder möglich, betont Klar.
Zu den per Verordnung des Landes gesperrten Wäldern zählen auch kleinere verstreute Waldstücke im Stadtgebiet, die in städtischem Besitz sind. „An der A42, rund ums Grutholz und das Langeloh“, nennt Klaus Breuer, Leiter des Bereichs Stadtgrün und Friedhofswesen, einige Beispiele. Hier seien die Aufräumarbeiten weitgehend beendet und die Wegebereiche wieder sicher. Trotzdem gelte nach wie vor das Betretungsverbot.
Denn zum einen seien die Innenbereiche der Waldstücke noch nicht aufgeräumt. „Die gucken wir uns Stück für Stück an und entscheiden von Fall zu Fall“, erklärt Breuer. Grundsätzlich sei es möglich, Totholz dort sukzessive zerfallen zu lassen.
Zum anderen werde man die städtischen Waldgebiete zeitgleich mit denen des RVR wieder freigeben. „Wir sprechen mit einer Stimme“, so Breuer. „Denn woher sollen die Leute wissen, was der Stadt und was dem RVR gehört?“

Autor:

Vera Demuth aus Bochum

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