FNR-Bürgerbegehren „auf rechtlich wackligen Füßen“
Nun ist es beschlossene Sache: Am Sonntag (28. Oktober) soll per Bürgerentscheid über die Zukunft der Fridtjof-Nansen-Realschule abgestimmt werden. Entgegen der juristischen Einwände von Schulministerium und Bezirksregierung wurde das Bürgerbegehren vom Rat der Stadt einstimmig für zulässig erklärt.
Er befinde sich in einem „moralischen Dilemma“ erklärte Bürgermeister Johannes Beisenherz. So halte er das Bürgerbegehren inhaltlich für falsch, demokratisch aber für legitim. „Ich entscheide mich als Bürgermeister in diesem Falle für den Bürgerwillen und gegen meine eigene Überzeugung“, begründete er seine Zustimmung zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens.
Gleichzeitig machte Beisenherz deutlich, dass die Rechtsauffassung der übergeordneten Behörde für ihn als Bürgermeister bindend sei und eine endgültige Klärung somit nur vor Gericht erfolgen könne. „So lange steht das Bürgerbegehren auf rechtlich wackligen Füßen“. Die Folge dieser juristischen Klärung könne eine Verzögerung sein, die auch die von ihm gewünschte Errichtung der zwei Sekundarschulen in Gefahr bringe.
Nachdem in einer geheimen Abstimmung mit 25 zu 21 Stimmen abgelehnt wurde, dem Bürgerbegehren zu entsprechen, wird es nun also am 28. Oktober zum Bürgerentscheid kommen – sofern es bis dahin keine juristischen Schwierigkeiten gibt.
Wie gewohnt hatten sich die Unterstützer der FNR – darunter viele Schüler – wieder zahlreich auf der Empore des Ratssaals eingefunden und das Geschehen mitverfolgt. Mehr über die Ratssitzung lesen Sie in der Stadtanzeiger-Ausgabe am Mittwoch.
Autor:Verena Wengorz aus Castrop-Rauxel |
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