Flüchtlinge: Stadt sieht sich für neue Zuweisungen 2017 gerüstet

Seit der Inbetriebnahme der Großnotunterkunft in Habinghorst wurden Castrop-Rauxel keine Flüchtlinge mehr zugewiesen, aber mit der Auflösung der Unterkunft Ende des Jahres wird sich das wieder ändern. Zudem erwartet die Stadt eine steigende Zahl an anerkannten Ayslbewerbern.

Bekanntlich wurden die Plätze in der Unterkunft auf die Zuweisungsquote der Stadt angerechnet. „Rein rechnerisch haben wir dadurch 734 Flüchtlinge über Bedarf aufgenommen“, sagt der Beigeordnete Michael Eckhardt. Mit der Schließung der Unterkunft wird die Zahl ab Januar 2017 um monatlich 20 Prozent abgeschmolzen. „Dann sind wir im Mai im Minus.“ Also können der Stadt dann wieder Flüchtlinge zugewiesen werden.
Eckhardt sieht die Stadt dafür gerüstet. Als Vorbereitung soll die ehemalige Grundschule an der Marienburger Straße als Unterkunft umgebaut werden. „Ohne die Turnhallen haben wir dann gut 1.000 Unterkunftsplätze.“ Die Hallen möchte die Stadt möglichst nicht wieder nutzen, „und wir haben auch das Interesse, irgendwann aus der Harkortschule rauszukommen“, so Eckhardt. Noch hat er die Schule mit eingerechnet, genau wie den Pavillon an der Janusz-Korczak-Gesamtschule, das ehemalige Jugendzentrum in Deininghausen sowie rund 60 von der Stadt angemietete Wohnungen.

Anerkannte Asylbewerber

In Wohnungen sollen auch die anerkannten Asylbewerber ziehen, da sie einen Anspruch auf eine Wohnunterkunft haben. Zurzeit leben etwa 200 in Castrop-Rauxel. Da es aber nicht ausreichend Wohnungen gibt, wohnen größere Familien doch in städtischen Unterkünften. Zwar erstattet das Jobcenter der Stadt die Kosten, aber mit Blick auf 2017 macht sich Eckhardt Sorgen, ob bis dahin genug Unterkünfte freigezogen sein werden, um dort die neu zugewiesenen Flüchtlinge unterbringen zu können.
2015 hat die Stadt Castrop-Rauxel rund 30 Abschiebungen vorgenommen. Für jeden Fall gebe es eine dicke Akte, da mehrere Versuche unternommen werden müssten, sagt Eckhardt. Denn es käme vor, dass sich Flüchtlinge der Abschiebung durch eine plötzlich auftretende Krankheit entzögen oder dadurch, dass ein Kind einer Familie beim Abschiebetermin nicht anwesend sei.

Abschiebung und freiwillige Ausreise

„Wir versuchen, die freiwillige Ausreise voranzutreiben“, so Eckhardt. Tatsächlich sei die Zahl derer, die keine Bleibeperspektive hätten und freiwillig ausreisten, gestiegen. Für die Bearbeitung der freiwilligen Ausreisen sowie der Abschiebungen ist ein zweiter Mitarbeiter eingestellt worden.
Schafft es die Stadt aber nicht, innerhalb eines Jahres ablehnte Asylbewerber abzuschieben, bringt dies finanzielle Probleme mit sich. „Dann fallen wir aus der Landeserstattung heraus. Es gibt Leute, für die die Stadt schon seit drei, vier Jahren zahlt“, erläutert Eckhardt. Denn die Flüchtlinge erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, und auch für ihre Unterbringung muss die Stadt aufkommen. Dies gehe zu Lasten des allgemeinen Haushalts, so der Beigeordnete.

Autor:

Vera Demuth aus Bochum

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