„Finanzierungsgrundlage würde fehlen“ – Stadt braucht Straßenausbaubeiträge

Wenn die Stadt keine Straßenausbaubeiträge der Anwohner mehr erheben dürfte, könnten Baumaßnahmen nicht finanziert werden, sagt die Verwaltung. | Foto: Thiele
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Mit bis zu 60 Prozent können Anwohner in Castrop-Rauxel an den Kosten beteiligt werden, wenn eine Straße erneuert wird. Bei Gehwegen sind es bis zu 70 Prozent. Immer wieder sorgen die Straßenausbaubeiträge für Unmut – nicht nur in Castrop-Rauxel. Daher fordert zum Beispiel der Bund der Steuerzahler NRW, dass die Beiträge abgeschafft werden.

„Das hätte große Auswirkungen auf den städtischen Haushalt“, sagt Kämmerer Michael Eckhardt. Zwar variiere die Summe von Jahr zu Jahr, könne aber je nach Baumaßnahme in die Hunderttausende gehen.
Laut Auskunft des EUV Stadtbetriebs fielen die Beiträge in den vergangenen fünf Jahren folgendermaßen aus: 2013: 0 Euro, 2014: rund 300.000 Euro, 2015: 200.000 Euro, 2016: 80.000 Euro, 2017: 20.000 Euro. „Darauf sind wir zur Finanzierung der Maßnahmen angewiesen“, so EUV-Chef Michael Werner.
„Wenn man den Kommunen das Recht nimmt, die Beiträge zu erheben, fehlt uns eine ganz erhebliche Finanzierungsgrundlage“, sagt auch Eckhardt. Dann gebe es noch mehr Flickschusterei als bisher, und Billiglösungen würden Tür und Tor geöffnet.

Minus im Haushalt

Wer würde die Kosten stattdessen tragen, fragt Eckhardt, und bezweifelt, dass das Minus im städtischen Haushalt vom Land refinanziert würde.
In Bayern ist dies der Fall. „Dort wurden die Straßenausbaubeiträge im Frühjahr abgeschafft, und das Land stellt den Kommunen 100 Millionen Euro im Jahr zur Verfügung“, sagt Werner. Er bringt einen weiteren Aspekt ins Spiel, sollten die Beiträge in NRW gestrichen werden: „Was passiert mit den Anwohnern, die gerade noch bezahlt haben? Wie sieht die Rechtssicherheit aus?“
Solange das Kommunalabgabengesetz (KAG) die Abrechnung der Beiträge in NRW vorsieht, wird die Stadtverwaltung die Beiträge einfordern. „Jede Kommune ist dazu verpflichtet, die Einnahmen zu erzielen, die sie erzielen kann“, betont Eckhardt. „Wenn wir die Beiträge nicht erheben, machen wir uns der Untreue schuldig“
Neben der Verpflichtung, die das KAG darstellt, hält Eckhardt einen Verzicht auf die Beiträge zudem für undenkbar, weil Castrop-Rauxel Haushaltssicherungskommune ist.

Straßenbaubeitragssatzung

Die aktuelle Straßenbaubeitragssatzung kann unter www.euv-stadtbetrieb.de eingesehen werden.

Autor:

Vera Demuth aus Bochum

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