Land will Anliegerbeiträge senken
EUV begrüßt Transparenz bei Straßenerneuerungen
Seit Jahren sind die Straßenausbaubeiträge nach Kommunalabgabengesetz (KAG) in NRW umstritten. Auch in Castrop-Rauxel sorgten sie schon für Ärger, wenn Straßen erneuert wurden. Jetzt legte NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes vor. Wir haben beim EUV nachgefragt, wie man dort die geplanten Änderungen einschätzt.
Um die Akzeptanz für Straßenausbaumaßnahmen wiederherzustellen, sollen die Kommunen ein Straßen- und Wegekonzept über fünf Jahre anlegen und frühzeitige Anliegerversammlungen im Vorfeld von Baumaßnahmen veranstalten. Dies "sehen wir im Sinne der Transparenz positiv", sagt Vorstandsreferentin Sabine Latterner. "So werden die Bürger von Beginn an in die Planungen einbezogen und erhalten alle für sie wesentlichen Informationen. Diese Vorgehensweise hat der EUV aber auch schon vor geplanter gesetzlicher Verankerung aus Gründen der Transparenz gewählt."
Auch sieht der Gesetzesentwurf vor, dass die Kommunen den Anwohnern, um sie finanziell zu entlasten, auf Antrag eine voraussetzungslose Zahlung von bis zu 20 Jahresraten gewähren müssen. Dies sei "sicherlich ein gangbarer Weg, um die Eigentümer vor finanzieller Überforderung zu bewahren. Ob dies im städtischen Haushalt zu größeren Refinanzierungskosten führen wird, ist aber derzeit noch nicht einzuschätzen", so Latterner. Eine Härtefallregelung soll Anwohnern unter Umständen zudem eine unbefristete Stundung ermöglichen.
Landesförderprogramm
Flankiert werden soll das Gesetz von einem Landesförderprogramm über jährlich 65 Millionen Euro. Nach den bisher von den CDU- und FDP-NRW-Fraktionen vorlegten Vorschlägen für die künftigen Anliegerbeiträge (Anliegerstraßen: 40%; Haupterschließungsstraße: 30%; Hauptverkehrsstraße: Fahrbahn und Radwege: 10%, Parkstreifen und Gehweg: 40%; Hauptgeschäftsstraße: Fahrbahn und Radwege: 35%, Parkstreifen und Gehweg: 40%) würden die Anlieger weniger zahlen als bisher.
Das Programm könne "sicherlich zu einer Reduzierung der Anliegerbeiträge führen", erklärt Latterner. "Es bleibt abzuwarten, ob die Summe tatsächlich ausreichend ist. Da jedoch die Voraussetzungen für die Förderung im Detail noch nicht feststehen, kann eine Prognose derzeit nicht erfolgen." Ebenfalls derzeit nur schwer einzuschätzen sei, inwieweit die Förderregularien zu einem bürokratischen Mehraufwand für die Verwaltung führen könnten. ^v.d.
Autor:Vera Demuth aus Bochum |
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