Drei Stunden Einkauf an Heiligabend
Einkaufen an Heiligabend? Kein Problem. Im Normalfall. Doch an einem Sonntag, wie in diesem Jahr? Da scheiden sich die Geister. Entsprechend kontrovers wird diskutiert. Bei Verbrauchern und im Handel.
Erlaubt sind Einkauf und Verkauf an einem solchen Tag. "Geregelt ist das im Ladenschlussgesetz", erklärt Michael Eckhardt, der für das städtische Ordnungswesen zuständige Dezernent.
Kein Feiertag
"Grundsätzlich ist Heiligabend ja kein Feiertag. Im Ladenschlussgesetz ist festgelegt, dass Geschäfte an Heiligabend vormittags öffnen dürfen. Das gilt unabhängig vom Wochentag." Eigentlich bedeute diese Regelung ja eine Einschränkung der Ladenöffnungszeiten. Nur bei einem Sonntag bedeute das eine Ausweitung. Zuletzt fiel Heiligabend im Jahr 2006 auf einen Sonntag.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen dürfen am Heiligabend-Sonntag die Geschäfte öffnen, die überwiegend Lebensmittel verkaufen. Allerdings ist dafür ein bestimmtes Zeitfenster vorgesehen: Wollen die Supermärkte in diesem Jahr an Heiligabend öffnen, dürfen sie das bis zu drei Stunden nur in dem Zeitfenster zwischen 10 und 14 Uhr.
Auch Verkäufer von Weihnachtsbäumen profitieren von der Regel und dürfen ihre letzten Exemplare noch am Sonntag verkaufen. Außerdem dürfen Läden öffnen, die generell an Sonntagen geöffnet haben wie Bäcker, Blumen- und Zeitungsläden.
Die derzeitige Diskussion um die Öffnung der Geschäfte in diesem Jahr führt Michael Eckhardt auch zurück auf das Bestreben etwa der Gewerkschaft verdi, die Ladenöffnungszeiten zum Schutz der Beschäftigten nicht weiter auszudehnen.
Autor:Lokalkompass Castrop-Rauxel aus Castrop-Rauxel |
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