DHL-Paketbereich: Kosten für den Feuerwehr-Großeinsatz in der Altstadt zahlt der Staat

Für die Kosten des Feuerwehr-Großeinsatzes im DHL-Paketbereich der Post in der Altstadt am 19. Juli kommt der Steuerzahler auf. Der Grund: "Es lagen weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vor. Zudem wurde der Einsatz nicht durch den Betrieb von Fahrzeugen verursacht."

Das erläuterte Feuerwehr-Chef Ulrich Vogel auf Anfrage des Stadtanzeigers. "Geregelt wird das im § 52 (Kostenersatz) des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG), auch Feuerschutzgesetz genannt." Als oberstes Gebot gelte dabei: "Hilfe soll weder verzögert noch verhindert werden, nur weil jemand überlegt, ob er am Ende die Kosten für einen Einsatz tragen muss." Entscheidend sei, dass Bürger unverzüglich Alarm über den Notruf 112 schlagen.

Der Großeinsatz im DHL-Paketbereich, bei dem der Austritt eines gefährlichen Stoffes vermutet worden war, falle somit in die Kategorie "Innere Sicherheit" beziehungsweise "Daseins-Vorsorge" als staatliche Aufgabe.

"Auch die anderen am Großeinsatz beteiligten Organisationen haben ihre ureigenen Aufgaben erfüllt. Die Spezialeinheit ATF aus Dortmund hat einen Terrorakt beziehungsweise einen kriminellen Hintergrund ausgeschlossen. Personal und Laborfahrzeug des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (Lanuv) haben sich durch die Stoffanalyse um den Schutz der Bevölkerung gekümmert." Insofern würden auch hier keine Rechnungen für den Einsatz gestellt.

Autor:

Lokalkompass Castrop-Rauxel aus Castrop-Rauxel

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