Bürger sind gegen eine Einbahnstraße

Die Rücknahme der Einbahnregelung innerhalb der Kampstraße zwischen Quer- und Römerstraße stand auf der Tagesordnung der Sitzung des Betriebsausschusses 1 (12. März), bevor darüber am 20. März im Rat eine Entscheidung hätte fallen sollen. Doch nachdem Jürgen Siemon, Anwohner der Querstraße, die Gründe für den Antrag dargelegt und Alternativvorschläge gemacht hatte, vereinbarten die Mitglieder des B1, einen Beschluss auf die nächste Sitzungsperiode Ende April/Anfang Mai zu verschieben.

Etwa vor einem halben Jahr wurde auf dem Abschnitt der Kampstraße zwischen Quer- und Römerstraße als Teil der Umbaumaßnahmen für die Grüne Achse Habinghorst eine Einbahnregelung eingerichtet. „Dadurch fahren die Autos nicht mehr auf dem kürzesten Weg zur Römerstraße, sondern links herum, was mehr Verkehr auf der Querstraße bedeutet“, begründete Jürgen Siemon, der zusammen mit etwa zehn weiteren Anwohnern zur B1-Sitzung erschienen war, den Antrag.
Siemon erinnerte auch an die Wohnumfeldverbesserung von 1986, als die Lange Straße von der B235 abgebunden wurde. „Dadurch entstand südlich der Lange Straße ein reines Wohngebiet“, erklärte er, während der nördliche Teil als Anfahrts- und Parkmöglichkeit zum Einkaufszentrum Lange Straße genutzt wurde. Damals habe es von Seiten der Stadtverwaltung geheißen, dass Einbahnstraßen kontraproduktiv seien, da man nicht mehr auf kürzestem Weg die Geschäfte erreichen könne. „Die Regelung hat seit 1986 wunderbar funktioniert“, so Siemon.
Wesentliches Argument der Stadtverwaltung gegen eine Aufhebung der Einbahnregelung an der Kampstraße ist, dass diese sehr schmal sei. So verwies Achim Waldert vom Bereich Ordnungswesen darauf, dass hier bei 4,75 Metern Breite laut Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen der Gegenverkehr von Pkw und Lkw nicht gestattet sei. Hierzu hatte Jürgen Siemon jedoch eigene Berechnungen angestellt, um aufzuzeigen, dass hier nicht weniger Ausweichmöglichkeiten vorhanden seien als an anderen Straßen in der Umgebung.
Abschließend führte er Alternativvorschläge an, falls die Verwaltung an der bereits bestehenden Einbahnregelung der Kampstraße (und auch an der beschlossenen Einbahnregelung für die Hugostraße) festhalten solle: a) eine Verlängerung der Einbahnregelung der Kampstraße bis zur Ecke Habinghorster Markt oder b) eine Richtungsumkehrung der Einbahnregelung.
„Wir tun uns schwer damit, den Bürgerantrag einfach wegzuwischen“, sagte Bernd Goerke (SPD), und der Ausschussvorsitzende Herbert Hampe (CDU) erklärte: „Ich sehe die Möglichkeit, das ein oder andere Detail an der jetzigen Situation zu ändern.“ Nils Bettinger (FDP) machte den Vorschlag, den Bürgerantrag zu erweitern. Er plädierte dafür, die Einbahnregelung aufzuheben, aber den Durchgangsverkehr über 3,5 Tonnen zu verbieten, so dass nur Pkw die Kampstraße zwischen Quer- und Römerstraße befahren dürften.
Auf Vorschlag von Thomas Roehl, Leiter des Bereichs Ordnungswesen, beschlossen die Ausschussmitglieder daher, eine endgültige Entscheidung erst im B1 am 30. April und im Rat am 8. Mai zu fällen. In der Zwischenzeit soll sich ein Workshop, bestehend aus Anwohnern, Politik und Stadtverwaltung, noch einmal mit der Verkehrssituation befassen.

Autor:

Vera Demuth aus Bochum

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