Fällgenehmigung behält Gültigkeit
"Baumbesetzer" will alte Eiche retten
Am Dienstag (1. Oktober) hätte die alte Eiche an der Heerstraße gefällt werden sollen. Doch Johannes, ein junger Aktivist, hatte den Baum in der Nacht zuvor besetzt, so dass die Fällmannschaft am Vormittag unverrichteter Dinge abzog.
"Ordnungsamt und Polizei sind vor Ort, weil Aktivisten da sind, und gucken, dass niemandem etwas passiert", erklärte Uta Stevens von der städtischen Pressestelle.
Wie berichtet, hatte der Rat in der vergangenen Ratssitzung das Bürgerbegehren mehrheitlich für unzulässig erklärt. Verein und Aktionsbündnis “Rettet die alte Eiche” hatten danach angekündigt, die Ratsentscheidung gerichtlich überprüfen zu lassen. In einer Pressemitteilung heißt es: "Die von der Verwaltung vorgelegten Gründe für die Ablehnung tragen nach Ansicht der Initiatoren auf keinen Fall. (...) Wir fordern den Bürgermeister auf, die gerichtliche Klärung des Ratsbeschlusses und den Bürgerwillen zu respektieren, indem er die Fällgenehmigung für die Eiche bis zur Entscheidung im gerichtlichen Eilverfahren aussetzt."
Bei der Stadt seien zwei Schreiben von Anwälten im Namen des Aktionskreises und des BUND sowie ein weiteres vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingegangen, so Stevens. "Alle Schreiben haben aber keine aufschiebende Wirkung. Der Investor hat nach wie vor die Freiheit, die Eiche zu fällen."
"Wir haben vom Verwaltungsgericht den Antrag der Initiatoren des Bürgerbegehrens erhalten. Dazu haben wir Stellung genommen", erläuterte Rechtsdezernent Michael Eckhardt. Das Schreiben betreffe jedoch nur die Frage der Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens und nicht die Fällung der Eiche.
Fällgenehmigung ist gültig
"Hinsichtlich der Fällgenehmigung gibt es einen Widerspruch des BUND. Er wurde von uns beantwortet", so Eckhardt. "Der Investor ist weiterhin im Besitz einer gültigen Fällgenehmigung."
Die Aktivisten, die in das eingezäunte Baugelände an der Heerstraße eingedrungen seien, hätten Hausfriedensbruch begangen. "Dem Investor steht es frei, Strafanzeige zu erstatten", so Eckhardt. Auch könnten die Demonstranten für die angefallenen Kosten wegen der Verzögerung zivilrechtlich in Anspruch genommen werden. "Aber das muss der Investor entscheiden."
Die Polizei wird Baum und "Retter" überwachen. Man gehe nicht davon aus, dass der Mann freiwillig aufgeben werde, aber erst einmal werde die Polizei nichts unternehmen, erklärte ein Polizeisprecher am Dienstagmittag vor Ort. Nur bei Gefahr oder mit Gerichtsbeschluss werde die Polizei den Mann herunterholen.
Update um 14 Uhr:
Wie die Stadt Castrop-Rauxel auf ihrer Facebook -Seite zum Bürgerbegehren erklärt, hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen heute (1. Oktober) für das Eilverfahren mitgeteilt, dass der Rat der Stadt "in seiner Sitzung am 26. September 2019 im Ergebnis zu Recht die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt" hat.
Autor:Vera Demuth aus Bochum |
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