Aus Doppel- werden Einzelzimmer: Pflegegesetz schreibt ab 2018 eine Quote von 80 Prozent vor

Bis 2018 muss die Quote an Einzelzimmern in Seniorenheimen mindestens 80 Prozent betragen. Das schreibt das Pflegegesetz NRW vor. Doch wie sieht es in Castrop-Rauxel aus? Sind die Heime darauf vorbereitet? Wir haben exemplarisch beim Altenzentrum St. Lambertus und beim AWO-Seniorenzentrum auf der Lange Straße nachgefragt.

Beide Einrichtungen stehen vor der Aufgabe, bis 2018 je acht weitere Einzelzimmer schaffen zu müssen, um die Quote zu erfüllen. Aktuell verfügt das Altenzentrum St. Lambertus in der Altstadt über 52 Einzel- und 23 Doppelzimmer, während es beim AWO-Seniorenzentrum in Ickern 51 Einzel- und 22 Doppelzimmer sind.
In Ickern ist geplant, acht Zwei- in Ein-Bett-Zimmer umzuwandeln. „Gott sei Dank sind keine Umbauten nötig“, sagt Jasmin Körner, Leiterin des AWO-Seniorenzentrums. Beim Altenzentrum St. Lambertus ist man dabei, zwei Alternativen zu prüfen, aber letztlich werde es wohl darauf hinaus laufen, ebenfalls acht Doppelzimmer mit nur noch einem Bett auszustatten, so Leiterin Annette Beckers

Angehörige fragen nach Einzelzimmern

Einig sind sich die beiden darin, dass die Quote insofern sinnvoll ist, als die Nachfrage der Angehörigen nach Einzelzimmern zunehme. Aus pflegerischer Sicht haben die Leiterinnen aber auch Zweifel. „In der Praxis stellen wir fest, dass es eine Bereicherung sein kann“, sagt Beckers über die Belegung eines Zimmers mit zwei Bewohnern. Vor allem für Menschen mit dementieller Veränderung sei es gut, sich nicht zu isolieren, sondern jemanden zur Unterhaltung zu haben, erläutern die Einrichtungsleiterinnen den Vorteil eines Doppelzimmers.
Wegen der Einzelzimmer-Quote geht Körner davon aus, künftig „wirtschaftlich anders agieren“ und das Personal anpassen zu müssen. „Acht Bewohner weniger heißt zwei Vollzeitstellen in der Pflege weniger“, rechnet sie vor. „In den anderen Bereichen, wie dem Sozialen Dienst und bei der Hauswirtschaft, ist es nicht so gravierend.“

Plätze gehen verloren

Zudem bedeutet jede Umwandlung eines Doppelzimmers in ein Ein-Bett-Zimmer, dass stadtweit Plätze in den Seniorenheimen verloren gehen. „Der Gesetzgeber fordert ,ambulant vor stationär', und es wird alles getan, um dies umzusetzen. Es wird sich zeigen, wie das funktioniert“, sagt Beckers. Körner glaubt, dass sich der Verlust an Plätzen in Castrop-Rauxel in Grenzen halten wird, da die Seniorenheime, die in den vergangenen Jahren neu gebaut haben, sich zum einen vergrößert hätten und zum anderen die Quote bereits erfüllen würden.
Die Aufsicht für die Seniorenheime in Castrop-Rauxel hat die WTG-Behörde des Kreises Recklinghausen. Noch hat man dort aber keinen Überblick über den Stand der Dinge. „Zurzeit läuft eine Abfrage, aber die Heime sind noch nicht verpflichtet zu antworten“, erklärt Kreissprecherin Svenja Küchmeister.
Ab 2018 wird der Kreis aber kontrollieren müssen, ob die Quote eingehalten wird. „Bis dahin werden wir von den übergeordneten Behörden Hinweise bekommen, wie wir damit umzugehen haben“, so die Sprecherin.

Autor:

Vera Demuth aus Bochum

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