Kontroverse in Becklem
Anwohner sollen nach 15 Jahren Niederschlagswassergebühr zahlen

15 Jahre lang zahlten Hausbesitzer im guten Glauben keine Niederschlagswassergebühr. Jetzt sendete der EUV ihnen einen Zahlungsbescheid. | Foto: Archiv
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Seitdem sie 2005 ihr Haus an der Straße "Im Wiesengrund" in Becklem bezogen, zahlen Anke und Rolf Maschewski keine Niederschlagswassergebühr – in gutem Glauben. Doch in diesem Frühjahr sendete der EUV ihnen und weiteren Anwohnern einen Fragebogen, um die Gebühr zu berechnen. Im November folgte der Zahlungsbescheid: für dieses Jahr und die vier zurückliegenden.

„Wir sind damals, wie alle anderen Eigentümer auch, durch den Notarvertrag verpflichtet worden, unser Niederschlagswasser oberirdisch zu entsorgen“, erklärt Anke Maschewski. Grund sei, dass der Kanalquerschnitt in Becklem zu klein sei. Sozusagen als Kompensation für die durch die zusätzlichen Baumaßnahmen, wie Bau von Rinnen und weiteren Dachrohren, entstandenen Kosten, hätten die Stadt Castrop-Rauxel und der damalige Bauträger mündlich mitgeteilt, dass alle betroffenen Anwohner künftig keine Gebühr für die Niederschlagsentsorgung zahlen müssten, so Anke Maschewski.
Als das Ehepaar wegen des Fragebogens beim EUV nachfragte, habe es geheißen, „dass von Beginn an ein Fehler geschehen sei und somit Gebühren für die Niederschlagsentwässerung hätten gezahlt werden müssen“, sagt Anke Maschewski. Den Bescheid für 2019 und die vier Jahre zuvor haben sie und ihr Mann inzwischen bekommen. „Wenn wir bezahlen, können sie uns auch anschließen“, so Rolf Maschewski. „Wir haben Einspruch erhoben.“
Sabine Latterner, Vorstandsreferentin beim EUV, bestätigt: „Es ist richtig, dass die Gebühren von Anfang an hätten gezahlt werden müssen.“ Inwieweit damals eine andere Aussage weitergegeben wurde, sei heute nicht mehr nachzuvollziehen.

Öffentliche Abwasseranlage

Die Anwohner müssten zahlen, weil sie eine öffentliche Abwasseranlage, zu der auch Ablaufrinnen und offene Gräben gehörten, in Anspruch nähmen, so Latterner. „Die Baugesellschaft war verpflichtet, die Anlage zu bauen, und hat sich das Geld von den Bauherren zurückgeholt. Das war ein einmaliger Aufwand“, ergänzt EUV-Chef Michael Werner. „Mit der Fertigstellung ist die Abwasseranlage auf den EUV übergegangen.“
Für die Unterhaltung dieses öffentlichen Abwassersystems ist der EUV zuständig. Es bestehe eine Gebührenpflicht, die wegen der Gebührengerechtigkeit erhoben werden müsse, so Latterner. Die Verjährungsfrist gemäß Kommunaler Abgabenordnung betrage vier Jahre.

Ortstermin geplant

„Es gibt einige Anwohner, die schon immer bezahlt haben“, sagt Werner. Demnächst ist ein Ortstermin geplant, um Anke und Rolf Maschewski und ihren Nachbarn vom Wiesengrund den Sachverhalt zu erläutern.

Autor:

Vera Demuth aus Bochum

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