3.702 Unterschriften sind nötig
Alte Eiche: Bürgerbegehren ist auf dem Weg
3.702 Unterschriften muss der Aktionskreis "Rettet die alte Eiche" zusammentragen, um das von ihm angestrebte Bürgerbegehren (Stadtanzeiger berichtete) zur Abstimmung zu bringen.
Kommen die erforderlichen Unterschriften zusammen, könnte der Rat der Stadt in seiner nächsten Sitzung am 26. September über die Frage abstimmen: "Soll bei der unteren Naturschutzbehörde die Unterschutzstellung der alten Eiche an der Heerstraße als Naturdenkmal beantragt werden?" Lehnt der Rat das Bürgerbegehren ab, so muss innerhalb von drei Monaten (nach der Ratssitzung) ein Bürgerentscheid stattfinden.
Diesen "Fahrplan" erläuterte am Dienstag (13. August) Erster Beigeordneter Michael Eckhardt.
Ob die Zeit allerdings reicht, um die alte Eiche zu retten, ist offen. Das Bürgerbegehren sei zulässig, habe aber keine aufschiebende Wirkung. Da ab 1. Oktober die Schutzfrist für das Fällen von Bäumen ausgesetzt ist, könnte die alte Eiche sofort gefällt werden.
Rettung fraglich
Ob der Aktionskreis "Rettet die alte Eiche" mit seinem Bürgerbegehren zum Erhalt des rund 250 Jahre alten Baumes im Neubaugebiet zwischen Heerstraße und Emscher Erfolg haben wird, ist fraglich.
Der Rat der Stadt hatte nach vorangegangenen langen, kontroversen und schließlich die sachliche Ebene verlassende Diskussionen in seiner Sitzung am 4. Juli mehrheitlich einen Antrag von Grünen, FWI und Linken zur Änderung des Bebauungsplans „Wohnen an der Emscher“ abgelehnt, wodurch "die alte Eiche erhalten und der Bestand dauerhaft gesichert" worden wäre.
Damit sei die Bauleitplanung abgeschlossen, betonte der Erste Beigeordnete Michael Eckhardt am Dienstag (13. August) in einem Gespräch über den Ablauf des Bürgerbegehrens. Dagegen könne sich das Bürgerbegehren auch nicht richten.
Die Stadt habe gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung den Aktionskreis "bei der Einleitung des Bürgerbegehrens unterstützt".
"Wir haben jetzt eine zulässige Fragestellung", denn für den Inhalt des Begehrens müsse die Kommune auch zuständig sein, betonte Eckhardt. Für die Unterschutzstellung der alten Eiche als Naturdenkmal sei nicht die Stadt, sondern die untere Naturschutzbehörde, also der Kreis Recklinghausen, zuständig.
Dieser hatte bereits vor etwa drei Monaten in einer Stellungnahme keinen "schutzwürdigen Status" dieses rund 250 Jahre alten Baumes erkannt.
Zwei Wochen Prüfung
Bürgerbegehren gibt es in der Gemeindeordnung NRW seit 1995. Seit diesem Jahr kann ein Bürgerbegehren schon vor dem Erreichen der benötigten Unterschriftenanzahl in den Rat eingebracht werden, um zu prüfen, ob ein Bürgerbegehren zulässig ist. Dazu ist lediglich ein Antrag der vertretungsberechtigten Antragsteller sowie von 25 Unterstützern nötig. Die erforderlichen Unterschriften müssen erst im Anschluss vorgelegt werden. Für die anschließende Prüfung der Unterschriften benötigt die Stadtverwaltung nach eigenen Angaben etwa zwei Wochen.
Hintergrund:
Die erforderliche Kostenschätzung der Verwaltung (nach § 26 der Gemeindeordnung NRW) für das Bürgerbegehren liegt bei Null Euro. Die Kostenschätzung für die Durchführung eines Bürgerentscheids auf der Grundlage der Kosten des letzten Bürgerentscheids (Realschule) liegt bei 75.000 Euro, inklusive Erstellung und Versand eines Abstimmungsheftes an rund 60.000 Wahlberechtigte, das die unterschiedlichen Positionen beleuchtete.
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens sammeln Unterstützungsunterschriften. In Städten von 50.001 bis 100.000 Einwohnern muss das Bürgerbegehren von sechs Prozent der Bürger unterzeichnet werden (§ 26 Abs. 4 Gemeindeordnung NRW).
- Maßgebliche Einwohnerzahl ist hier die Zahl der festgestellten Wahlberechtigten bei der letzten allgemeinen Kommunalwahl (2014: 61.697 Wahlberechtigte).
- Es müssen also mindestens 3.702 gültige Unterstützungsunterschriften eingereicht werden.
- Unterschreiben dürfen alle, die auch bei einer Kommunalwahl wahlberechtigt sind, also Deutsche und EU-Ausländer ab 16 Jahren mit Hauptwohnsitz in Castrop-Rauxel.
Autor:Lokalkompass Castrop-Rauxel aus Castrop-Rauxel |
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