Beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr
Ab Montag gilt Maskenpflicht
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat beschlossen, ab Montag (27. April), eine Pflicht zum Tragen von Mund- und Nasenschutzmasken einzuführen. Diese Maskenpflicht gilt für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und den Einkauf im Einzelhandel. Zulässig sind sogenannte Alltagsmasken, aber auch ein Schal, um Mund und Nase zu bedecken.
Hygieneregeln beachten
Abgesehen von der neuen Maskenpflicht helfen diese drei einfachen Hygieneregeln dabei, Infektionen zu vermeiden – egal ob Erkältungsinfekt, Grippe- oder Coronavirus:
1. Abstand zu anderen Personen wahren, auf Händeschütteln und Umarmungen verzichten
2. Beim Husten und Niesen sich wegdrehen und Abstand halten, in die Armbeuge oder in ein Papiertaschentuch niesen, das danach entsorgt wird
3. Hände regelmäßig und gründlich für 20 bis 30 Sekunden mit Wasser und Seife waschen.
Auf der Seite www.castrop-rauxel.de informiert die Stadtverwaltung laufend aktualisiert über das Thema Coronavirus. Bei Fragen rund um die kommunalen Regelungen zur Vermeidung der Ausbreitung des Coronavirus können Castrop-Rauxeler Bürger sich außerdem über die Hotline der Stadtverwaltung melden, Tel. 02305 /1062955, oder eine Mail schreiben an die Adresse service@castroprauxel.de.
Autor:Claudia Prawitt aus Lünen |
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