Mehr als verdoppelt
960 Alleinerziehende erhalten Unterhaltsvorschuss
Seit dem 1. Juli 2017 gilt die geänderte Fassung des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG). Damals wurde nicht nur der Vorschuss erhöht, den Alleinerziehende erhalten, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt, sondern auch die Bezugsdauer vom zwölften bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Dadurch sind sowohl Arbeitsaufwand als auch Kosten bei der Stadtverwaltung gestiegen.
"Waren es in den Jahren zuvor noch 400 bis 430 bezugsberechtigte Alleinerziehende, liegen die Zahlen aktuell bei 960", erläutert Uta-Christina Stevens von der städtischen Pressestelle. Dies hat zur Folge, dass die jährlichen Ausgaben, um den Vorschuss zu zahlen, von rund 1,2 Millionen auf 2,8 Millionen Euro geklettert sind.
Vor der Gesetzesänderung erstattete das Land NRW den Kommunen 7/15 der Kosten, seitdem sind es 70 Prozent. "Das ist zwar eine Verbesserung, absolut aber nicht", heißt es aus der Pressestelle. Denn durch die Erhöhung der Ausgaben ergibt sich seit 2018 eine jährliche Mehrbelastung von rund 340.000 Euro für den städtischen Haushalt.
Personal deutlich erhöht
Nicht berücksichtigt sind hierbei die Kosten für das zusätzliche Personal, das benötigt wird, um die Anträge zu bearbeiten. Dessen Anzahl könne nicht direkt verglichen werden, da es vor 2017 noch eine zentrale Unterhaltsstelle gegeben habe, so Stevens. "Damals war eine Stelle vorgesehen, heute sind es vier Vollzeitstellen."
Von den säumigen Elternteilen kann sich die Stadt nur einen Teil des Vorschusses zurückholen. „Die Rückholquote beträgt mit Stand Februar 12,23 Prozent", sagt Stevens.
Trotz der finanziellen Mehrbelastung befürwortet die Verwaltung die Gesetzesänderung. Sozialdezernentin Regina Kleff hatte bereits Ende 2016 gesagt: "Die Neuregelung des UVG ist familien- und sozialpolitisch ein wichtiges und richtiges Signal gewesen. Hier konnte eine Schieflage korrigiert werden, unter der vorrangig die Kinder eine Benachteiligung erfahren haben.“
Autor:Vera Demuth aus Bochum |
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