Stadtverwaltung weist nochmals auf Regelung hin
Für Freigängerkatzen in Castrop-Rauxel gilt Kastrations- und Kennzeichnungspflicht
Schon seit einigen Monaten gibt es die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen in Castrop-Rauxel. Die Stadtverwaltung weist nun gemeinsam mit dem Team für Tiere e.V. noch einmal auf diese Neuerung in der städtischen Satzung hin.
Demnach sind Katzenhalter, die ihrem Tier Freigang erlauben, verpflichtet, diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Als Katzenhalter gilt auch, wer freilaufende Katzen regelmäßig mit Futter versorgt. Ausgenommen sind u.a. Kätzchen, die jünger als fünf Monate sind und solche, die zur Zucht eingesetzt werden.
Neben dem Leid für die Tiere, das bei hohen Populationen wildlebender Katzen entsteht, sind auch die erhöhte Erkrankungsrate der Tiere und die Übertragungswahrscheinlichkeit von Krankheiten als Gründe für die Einführung der Kastrations- und Kennzeichnungspflicht im Antrag genannt, den im Sommer 2020 fast alle Ratsparteien, sprich Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke, FDP, FWI und SPD, gemeinsam einbrachten und verabschiedeten.
Tierheim Castrop-Rauxel unterstützt Regelung
Auch das Tierheim Castrop-Rauxel unterstützt die Regelung und verweist auf die hohe Zahl an Streunern und Fundtieren sowie die dadurch entstehenden Kosten für das Tierheim.
Tatsächlich liegen die Kosten für eine Kastration um die hundert Euro, wobei diese vom Geschlecht abhängig sind. Katzenhalter, die sich den Betrag nicht leisten können, unterstützt das Team für Tiere durch spendenfinanzierte Gutscheine. 5.000 Euro hat der Verein dafür zur Verfügung. Hierdurch reduzieren sich die Kosten auf 30 bzw. 50 Euro pro Tier. Eine Chip-Kennzeichnung kostet zusätzlich 25 Euro.
Spenden sind willkommen
Menschen, die Unterstützung benötigen, können sich über die Telefonnummer 0174/8581407 an das Team für Tiere wenden. Spenden sind weiterhin willkommen: Team für Tiere CastropRauxel e.V., Stichwort Kastration, IBAN DE09426501500000909945, BIC WELADED1REK.
Einzelheiten zur Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen sind auf der städtischen Internetseite www.castrop-rauxel.de im Menüpunkt Verwaltung/Satzung (1.1. § 7a) zu finden.
Autor:Lokalkompass Castrop-Rauxel aus Castrop-Rauxel |
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