Fällungen am Kastanienweg beunruhigen Anwohnerin
Bauland statt Bäume?
Bauland statt Bäume befürchtet Anwohnerin Heike Spruch im Bereich Kastanienweg/Westhofenstraße. Mehrmals hat sie in den vergangenen drei Jahren beobachtet, dass in dem Waldgebiet Bäume gefällt wurden. Auch vor Kurzem.
"Die Bäume sehen nicht krank aus", sagt Spruch. Und da die RAG Montan Immobilien GmbH bereits drei benachbarte Grundstücke verkauft habe, die dann bebaut worden seien, sorgt sie sich, dass es auch für das Vogelschutzgehölz Verkaufs- und Bauabsichten geben könnte.
Dem widerspricht die RAG Montan Immobilien GmbH. "Der Baumbestand wird sich durch natürliche Sukzession wieder entwickeln", entgegnet Frank Schwarz, stellvertretender Pressesprecher, auf Stadtanzeiger-Nachfrage der Befürchtung, dass eine Bebauung des Geländes geplant sei. Die Bäume seien wegen der Verkehrssicherungspflicht gefällt worden. "Es gab im Mai 2018 eine Baumkontrolle, und die Pappeln standen nicht mehr sicher." Auch für die vorherigen Fällungen sei die Verkehrssicherheit der Grund gewesen, so Schwarz.
Mit ihren Bedenken hatte sich Heike Spruch an Klaus Breuer, Leiter des Bereichs Stadtgrün und Friedhofswesen, gewandt und unter anderem um Auskunft zum Vogelschutz gebeten. In seiner Antwort, die dem Stadtanzeiger vorliegt, teilte Breuer mit, dass weder die Stadtverwaltung noch die Untere Landschaftsschutzbehörde beim Kreis in den Fällungen einen Verbots-Tatbestand sähen.
Vogelschutz
Auf Nachfrage des Stadtanzeigers erläutert Stadtsprecherin Maresa Hilleringmann, dass das betreffende Areal laut Bebauungsplan "als private Grünfläche (Vogelschutzgehölz) festgesetzt" ist. Bei einer möglichen Änderung des Bebauungsplanes bedürfe es einer entsprechenden politischen Abwägung und Entscheidung.
"Da die Fläche rechtlich als Wald zu werten ist, musste bei der Stadt Castrop-Rauxel kein Fällantrag gestellt werden", lautet eine weitere Aussage Klaus Breuers in seiner E-Mail an Heike Spruch. Auf Rückfragen, inwieweit die Stadtverwaltung die Aussagen der RAG zur Verkehrssicherheit kontrolliere, habe sie weder von Breuer noch vom Bürgermeister Antwort bekommen, erklärt Spruch.
Die Baumschutzsatzung greift im Fall der gefällten Bäume nicht, da die Satzung nicht für Wald gilt. "Was in Waldgebieten mit Bäumen wann, wie, wo gemacht werden kann und in welchem Rahmen Nachforstungen erfolgen müssen, regelt das Landesforstgesetz", sagt Maresa Hilleringmann.
Vom zuständigen Landesbetrieb Wald und Holz NRW waren bis Redaktionsschluss keine Auskünfte zu erhalten.
Autor:Vera Demuth aus Bochum |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.