Brutvögel werden kartiert
Amprion lässt Arten und Lebensräume in Pöppinghausen erfassen

Amprion lässt Arten und Lebensräume im Naturschutzgebiet in Pöppinghausen erfassen. | Foto: Thiele
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Seit Anfang Mai lässt der Netzbetreiber Amprion im Naturschutzgebiet in Pöppinghausen Brutvögel und Fledermäuse kartieren. Die artenschutzrechtlichen Kartierungsarbeiten geschehen im Vorfeld der geplanten Spannungsumstellung von 220 auf 380 Kilovolt (kV).

Bekanntlich soll die Umspannanlage in Pöppinghausen im Rahmen des Netzumbaus an das 380-Kilovolt-Übertragungsnetz angeschlossen werden. Im Bereich der östlichen Leitungseinführung muss dazu ein neuer Mast errichtet werden. „Damit tangieren wir das Naturschutzgebiet“, erläutert Projektsprecherin Mariella Raulf. Zum Zweck einer aktuellen Bestandsaufnahme werden in dem Gebiet daher nun die Brutvögel und die Fledermäuse durch einen von der Amprion GmbH beauftragten Landschaftsplaner kartiert.
„Das ist ganz normal, und es ist losgelöst von der Planung und der Verfahrensart“, sagt Raulf. Denn was die Umsetzung der Spannungsumstellung angehe, befinde sich Amprion nach wie vor in der Planungsphase. „Es gibt gewisse Zeitfenster, wann Vögel brüten. Die sollte man wahrnehmen“, erklärt die Projektsprecherin, warum die Arbeiten gerade jetzt erfolgen. Brutvögel und Fledermäuse stünden im Fokus der Bestandsaufnahme, weil sie besonders schutzwürdig seien.
Voraussichtlich noch bis Ende Juni wird Landschaftsplaner Elmar Pieper vor Ort im Naturschutzgebiet die Tiere in mehreren Durchgängen kartieren und ihre Lebensräume erfassen. Die Arbeiten erfolgen überwiegend in den frühen Morgenstunden und mit Beginn der Dämmerung.

„Das ist kein K.O.-Kriterium.“

Bei Amprion rechnet man nach aktuellem Stand nicht damit, dass das Ergebnis der Kartierung Auswirkungen auf den geplanten Netzausbau und dessen Umsetzung haben wird. „Das ist kein K.O.-Kriterium“, sagt Mariella Raulf.
Die artenschutzrechtliche Kartierung sei eine der Rahmenbedingungen, die in die Planung mit einbezogen werden müsse. Es gehe darum, in der Abwägung aller gesetzlichen Schutzgründe die genehmigungs- und gerichtlich sicherste Variante bei der Bezirksregierung Münster zur Genehmigung einzureichen.

Autor:

Vera Demuth aus Bochum

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