Coronaschutzverordnung
Kreis Recklinghausen hat Maßnahmen ergriffen
Der Kreis Recklinghausen hat wegen der hohen Zahl der Neuinfektionen folgende Maßnahmen ergriffen.
Gemäß Coronaschutzverordnung gilt seit Samstag (10. Oktober), dass die Teilnehmerzahl bei Feiern auf 25 Personen reduziert ist. Die neue Liste sieht darüber hinaus diese Maßnahmen vor:
- Beschränkung der zulässigen Gruppengröße im öffentlichen Raum auf 5 Personen
- Maskenpflicht in Fußgängerzonen sowie auf öffentlichen Plätzen
- Maskenpflicht in weiterführenden Schulen und Berufskollegs
- Maskenpflicht für Zuschauer bei Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen
- Kreisweit einheitliche Besucherregelungen für Kliniken
- Alkoholverbot in der Öffentlichkeit von 22 bis 6 Uhr
- Verbot von Shisha-Rauchen in der Öffentlichkeit.
Die Allgemeinverfügung dazu ist ab sofort auf www.kreis-re.de/corona zu finden.
Weitere Empfehlungen
Über die oben genannten Maßnahmen hinaus empfiehlt der Krisenstab des Kreises Recklinghausen:
- Sportvereine sollten vor allem im Bereich der Umkleiden unbedingt auf die Hyienevorschriften achten.
- Große Arbeitgeber sollten zum Schutz ihrer Mitarbeiter eine Maskenpflicht in den Betrieben einführen.
- Zusammenkünfte von vielen Personen in engen Räumlichkeiten müssen vermieden werden.
- AHA-Regeln einhalten: Abstand halten – Hygieneregeln beachten – Alltagsmaske tragen.
Autor:Lokalkompass Castrop-Rauxel aus Castrop-Rauxel |
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