Friedhofssatzung gilt nicht für alle !

Am 20. 1. dieses Jahres trug ich meine geliebte Frau Sylvia auf dem Evangelischen
Friedhof an der Wittener Straße zu Grabe. Ein paar Tage zuvor ging ich mit der Bestatterin und einer Friedhofangestellten eine Grabstelle, auf einer sogenannten
Urneninsel für vier Urnen, mit später in der Mitte stehenden Stele aussuchen. Meine
gewünschte Seite wurde mit den Worten abgelehnt.....es wird immer die zum Weg
liegende Seite zuerst genommen und dann im Uhrzeigersinn weiter. Na gut, nehme
ich die Wegseite ! Dann wird meine Frau von Verwandten und Bekannten eher gefunden. Am Tag der Beerdigung war ich entsetzt. Der Platz und auch der nächste waren besetzt. Meine Frau kam auf die Weg abgewandte Seite. Wäre noch jemand zuvor gekommen, hätte ich die zuvor abgelehnte Seite bekommen ! Was wenn noch einer......? Wären wir dann mit der Urne über den Friedhof geirrt ? Wofür geht man eine Grabstelle aussuchen und man bekommt sie dann doch nicht ! Hoffentlich gibt es einen Belegungsplan und der Stein mit dem Namen meiner Frau kommt auf die richtige Seite ! Ein paar Tage nach der Beisetzung kam der Gebührenbescheid plus einem Stapel von 15 Seiten über Friedhofs- Grabmal- und Bepflanzungssatzung . Besonders § 3 Absatz C (Verhalten auf dem Friedhof) , empfand ich ein paar Tage später als Nonsens. Da fand eine Erdbestattung statt und keine 20 m weiter wurde mit dem Bagger ein Grab ausgehoben. Der Redner, der vielleicht tröstende Worte an die Angehörigen wandte, kam gegen den Baggerkrach nicht an. Grabpflege mit einer
kleinen Handharke sind an Sonn-und Feiertagen und in der Nähe von Bestattungen
nicht gestattet.....und dann sowas ! Das ist Pietätlos hoch drei ! Wenn ich die Wahl
hätte....ich würde die Urne mit der Asche meiner Frau mit nach Hause nehmen !

Autor:

Roland Nelke aus Castrop-Rauxel

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